Menu
menu

Das Landesverwaltungsamt als Ausbildungsbehörde

Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landesverwaltung

Warum solltest Du Dich bei uns bewerben?

Im Landesverwaltungsamt (LVwA) werden jährlich rund 400 Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare in über 10 verschiedenen Fachrichtungen ausgebildet. Motivierte, gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament für eine moderne, dienstleistungsorientierte Öffentliche Verwaltung. Du wirst im LVwA großgeschrieben und legst mit einer Ausbildung den Grundstein für einen interessanten Beruf mit vielseitigen Arbeitsfeldern und damit für eine Zukunft mit beruflicher und finanzieller Sicherheit.

Neben einem sicheren Ausbildungsverhältnis bietet Dir das LVwA eine attraktive Vergütung entsprechend des Tarifvertrags für die Auszubildenden der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), welcher

  • ein monatliches Ausbildungsentgelt in Höhe von 1.186,82 € im ersten Ausbildungsjahr,
  • eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld),
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • eine betriebliche Altersvorsorge

und

  • eine Prämie in Höhe von derzeit 400 € bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung

vorsieht.

Darüber hinaus bietet Dir das Landesverwaltungsamt

  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr,
  • Ausbildungspaten, welche Dir insbesondere in der ersten Zeit der Ausbildung helfend zur Seite stehen,
  • die Möglichkeit der Absolvierung der praktischen Ausbildung im Teilzeitmodell,
  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit attraktivem Gleitzeitmodell schon während der Ausbildung,
  • eine Einführungswoche zum Einstieg in die Berufsausbildung,
  • eine Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • das Ausstatten mit einem Notebook für Ausbildungszwecke während der gesamten Ausbildungsdauer,
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement sowie ein Gesundheitsmanagement mit interessanten Gesundheitsaktionen während der Ausbildung, 
  • gute Übernahmechancen mit vielfältigen Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten

und

  • die Perspektive auf eine mögliche Verbeamtung entsprechend des geltenden Verbeamtungskonzepts des LVwA nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

Welche Tätigkeiten erwarten Dich nach dem Ende Deiner Ausbildung?

Nach dem Ende Deiner Ausbildung kannst Du in verschiedenen Bereichen des Landesverwaltungsamtes, im Bereich des Ministeriums für Finanzen sowie der Polizeiverwaltung eingesetzt werden.

Während Deiner Tätigkeit wendest Du einschlägige Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften an. Dabei ermittelst und prüfst Du Sachverhalte, erarbeitest Verwaltungsentscheidungen und unterrichtest die Beteiligten.

Was erwartet Dich im Rahmen Deiner Ausbildung?

Die duale Ausbildung dauert 3 Jahre.

Sie besteht aus einer interessanten und abwechslungsreichen praktischen Ausbildung mit engagierten Ausbilderinnen und Ausbildern an den Standorten des Landesverwaltungsamtes sowie in weiteren Behörden der Landesverwaltung, bei der Du beispielsweise Entscheidungen unter Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften vorbereitest.

Schwerpunkte der Ausbildung sind unter anderem:

  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft,
  • Haushalts- und Rechnungswesen,
  • Personalwesen,
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,
  • Fallbezogene Rechtsanwendung.

Die theoretische Ausbildung findet zweimal pro Ausbildungsjahr als Blockunterricht von jeweils sechs bis acht Wochen an der Berufsbildenden Schule IV "Friedrich List" in Halle (Saale) statt.

Weiterhin besuchst Du dienstbegleitende Unterweisungen am Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt in Blankenburg zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Welche Voraussetzungen solltest Du erfüllen?

Wenn Du dich für diese Ausbildung interessierst, musst Du über einen Realschulabschluss oder einen vergleichbaren mittleren Schulabschluss verfügen oder diesen vor dem 01.08. eines Einstellungsjahres erwerben.

Darüber hinaus solltest Du die in der Ausschreibung genannten Eigenschaften mitbringen.

 

Wie verläuft das Auswahlverfahren für Dich?

Vor einer Einstellung musst Du zunächst erfolgreich an unserem Auswahlverfahren teilgenommen haben. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Damit du an unserem Auswahlverfahren teilnehmen kannst, müssen deine Unterlagen vollständig sein sowie fristgerecht eingereicht werden.

Wird Deine Bewerbung zum Auswahlverfahren zugelassen, erhältst Du eine Einladung zu einem schriftlichen Eignungstest. Sollten sich für die ausgeschriebenen Ausbildungsstellen zu viele Personen bewerben, können wir vor der Einladung zum schriftlichen Eignungstest eine erste Vorauswahl unter Berücksichtigung von Schulnoten treffen.

Wenn Du den schriftlichen Test mit einem ausreichenden Ergebnis bestanden hast, laden wir Dich zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens ein – einem Einzelinterview. Am Ende des Verfahrens bekommen die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erfolgt unter Anwendung des Prinzips der Bestenauslese.

Nähere Informationen zu den einzelnen Teilen des Auswahlverfahrens erhältst Du mit der jeweiligen Einladung.

 

Hinweise:

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zum Auswahlverfahren einzuladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn ihnen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

Ausländische Zeugnisse müssen von der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle bewertet sein. Über die Gleichstellung mit einem Mittleren Bildungsabschluss ('Realschulabschluss') sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke (z.B. für die Aufnahme einer Berufsausbildung) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Zuständig für Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ist das Landesschulamt. 

Nähere Informationen hierzu findest Du unter: 

https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html und 

https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulfachliche-beratung/anerkennung-auslaendischer-schulzeugnisse/

Weiterhin ist mit den Bewerbungsunterlagen der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache von mindestens Kompetenzstufe B 2 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorzulegen. Näheres hierzu findest Du unter: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen (europaeischer-referenzrahmen.de)

Wie kannst Du Dich bewerben?

Ist Dein Interesse an der Ausbildung geweckt worden und willst Du Dich mit uns gemeinsam für das Land Sachsen-Anhalt engagieren?

Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung über Interamt - die aktuelle Ausschreibung findest Du hier.

AnsprechpartnerInnen

Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren:

Frau Rode      Tel.: 0345 / 514 1326

oder E-Mail an: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

 

Bei Fragen zum Inhalt der Ausbildung:

Frau Moreiko  Tel.: 0345 / 514 1442

oder E-Mail an: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de