Anwendungshinweise zum EEWärmeG
Anwendbarkeit des EEWärmeG auf Gebäude der Gaststreitkräfte (nicht barrierefrei)
Anwendung auf An- und Umbauten (nicht barrierefrei)
Bauliche Erweiterungen öffentlicher Gebäude als grundlegende Renovierungen (nicht barrierefrei)
Massenbilanzierung von Biomethan (nicht barrierefrei)
Nutzung von Fernwärme oder Fernkälte bei Neubauten (nicht barrierefrei)
Nutzung von Wärme aus Müllverbrennungsanlagen (nicht barrierefrei)