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Fortbildung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in

Ziel der Meisterprüfung

Landwirtschaftsmeister/innen nehmen Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben wahr und können als Ausbilder/innen tätig werden. Im Rahmen der Meisterprüfung sind daher die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nachzuweisen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

Wer an der Meisterprüfung teilnehmen will, muss

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/-in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (z.B. Tierwirt/-in, Forstwirt/-in, Gärtner/-in, Pferdewirt/-in) und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft

nachweisen.

 

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin (LwMstrPrV)

 

Interessenbekundung zur Teilnahme an der Meisterprüfung

Mit dem nachfolgenden Kontaktformular können Sie Ihr Interesse an einer Teilnahme an der Meisterprüfung bekunden. Damit ist noch keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung oder zum Vorbereitungslehrgang verbunden. Wir werden uns zu gegebenem Zeitpunkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte geben Sie zur Kontaktaufnahme Ihre E-Mail-Adresse an. Mit der Nutzung des Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten an die Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben weitergeleitet werden.

Ausbildereignungsverordnung

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf in Deutschland Auszubildende nur ausbilden, wer dazu persönlich und fachlich geeignet ist. Durch den Einsatz von entsprechend qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbilder soll die Ausbildungsqualität erhalten und ein hohes Ausbildungsniveau gesichert werden.

Zur fachlichen Eignung gehören neben den beruflichen auch berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Geregelt ist dies in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Diese gibt vor, über welche entsprechenden Kenntnisse Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen müssen und wie sie den Nachweis hierfür erbringen können.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Die Eignung ist mit einer entsprechenden Prüfung nachzuweisen. Eine Berufsspezifik existiert hierbei nicht. Für die Grünen Berufe im Land Sachsen-Anhalt bietet das Landesverwaltungsamt als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz die Teilnahme an entsprechenden Prüfungen an.

 

Anmeldefristen:
Sommerprüfung: 1. März jeden Jahres
Winterprüfung: 1. Oktober jeden Jahres

Antragsformular:
Das Antragsformular zur Prüfungsteilnahme steht Ihnen hier zur Verfügung.

Rechtsvorschriften:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

 

Haben Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de