Förderung der Musik
Zuwendungen werden insbesondere gewährt für folgende Maßnahmen im Bereich der Musik:
- musikalische Projekte, z.B. Konzerte, Werkstätten, Qualifizierungsmaßnahmen
- Projekte zur Förderung des musikalischen Nachwuchses (insbesondere aus Sachsen-Anhalt)
- überregionale bedeutende Festivals
- Künstlerstipendien
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.