Förderung zum Erhalt und Aufbau der Museumslandschaft
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Museen, zum Beispiel für
- überregional bedeutende Ausstellungen und Projekte,
- Verbund- und Vernetzungsprojekte im musealen, wissenschaftlichen und kulturtouristischen Bereich,
- Konzentrationsprozesse vor dem Hintergrund der Neustrukturierung in den Regionen,
- Verbesserung musealer Standards und der Besucherorientierung,
- Förderung der Bestandsbewahrung und
- Entwicklung überregional bedeutender Sammlungen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.