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Förderung zum Erhalt und Aufbau der Museumslandschaft

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Museen, zum Beispiel für

  • überregional bedeutende Ausstellungen und Projekte,
  • Verbund- und Vernetzungsprojekte im musealen, wissenschaftlichen und kulturtouristischen Bereich,
  • Konzentrationsprozesse vor dem Hintergrund der Neustrukturierung in den Regionen,
  • Verbesserung musealer Standards und der Besucherorientierung,
  • Förderung der Bestandsbewahrung und
  • Entwicklung überregional bedeutender Sammlungen.

Antragstellung

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.

Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)