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Förderung der Literatur

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für

  • Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
  • Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
  • Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
  • Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
  • Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.

Antragstellung

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.

Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)