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Förderung der Literatur

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für

  • Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
  • Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
  • Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
  • Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
  • Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:

1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.

Ansprechpartnerin

Steffi Khazhueva

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)