Förderung der Literatur
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für
- Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
- Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
- Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
- Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
- Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.