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Anerkennung einer Stiftung

Verleihung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung des bürgerlichen Rechts durch Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Als Stiftungsbehörde erkennt das Referat Stiftungen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, an. Erst mit dem Stiftungsgeschäft und dieser Anerkennung entsteht eine rechtsfähige Stiftung. Die staatliche Stiftungsaufsicht dient der Wahrung des Stifterwillens sowie der grundrechtlich geschützten Stiftungsautonomie.

Anspruchsberechtigte

natürliche oder juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts

Erforderliche Unterlagen:

  1. Antrag auf Anerkennung einer Stiftung
  2. Stiftungsgeschäft zu Lebzeiten
  3. Stiftungsgeschäft von Todes wegen (bei Errichtung einer Stiftung nach dem Ableben des Stifters)
  4. Satzung einer Stiftung des privaten Rechts
  5. Bereitschaftserklärung der Mitglieder der Stiftungsorgane zur Mitarbeit – formlos

Kosten des Verfahrens

Die Kosten für die Anerkennung einer Stiftung ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Kosten richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 75 Euro und 2.500 Euro.

Rechtsgrundlagen

Hinweise zum Verfahren

Die frühzeitige Einbeziehung der Stiftungsbehörde ist sinnvoll, um bei der Ausgestaltung der Entwürfe des Stiftungsgeschäftes sowie der Satzung Hinweise zur Anerkennungsfähigkeit sowie zur dauerhaften Sicherstellung des Stifterwillens einbeziehen zu können.

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich zwischen drei und sechs Monaten. Wunschtermine zur Anerkennung einer Stiftung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Eine Vorabstimmung sollte mit dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung der Gemeinnützigkeit erfolgen.

Service: Die Stiftungsbehörde kann die Abstimmung mit dem Finanzamt vor der Anerkennung der Stiftung vorzunehmen. Hierzu bedarf es einer Vollmacht des Stifters. Diese kann schriftlich und formlos (siehe Muster Nummer 8) der Stiftungsbehörde erteilt werden.

Ansprechpartner

Frau Trautmann

Telefon: +49 345 514-2084
E-Mail

Formulare und Informationsblätter

  • Muster - Antrag auf Anerkennung einer Stiftung
  • Muster - Stiftungsgeschäft unter Lebenden auf Nachfrage bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin
  • Muster - Stiftungsgeschäft von Todes wegen auf Nachfrage bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin
  • Mustersatzung
  • Informationsblatt
  • Mustervollmacht zur Vorlage beim Finanzamt auf Nachfrage bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)