Beschlüsse 2008
Beschluss VK 2 LVwA LSA 20/08 vom 16.12.2008 (nicht barrierefrei)
Paragraf 115 Abs. 2 GWB
- Unzulässigkeit des Antrags auf Gestattung der Erteilung des Zuschlags nach Bekanntgabe des Beschlusses in der Hauptsache
Die Antragsgegnerin hat den Antrag auf vorzeitige Zuschlagsgestattung erst nach Eingang des Beschlusses in der Hauptsache bei ihr gestellt. Der entsprechende Antrag der Antragsgegnerin des Nachprüfungsverfahrens ist nicht zulässig.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 18/08 vom 22.01.2009 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 133, 157 BGB, Paragraf 97 Abs. 1 GWB, Paragraf 30 VOL/A
- Transparenzgebot
- Fertigung eines Vergabevermerks
- Antragsbefugnis
Die Antragstellerin ist antragsbefugt, wenn sie durch Teilnahme an dem von der Antragsgegnerin durchgeführten Verhandlungsverfahren ein Interesse am betreffenden Auftrag hat. Voraussetzung ist in der vorliegenden Fallkonstellation, dass bei Auslegung aus dem objektiven Empfängerhorizont (Paragrafen 133, 157 BGB) allein die Antragstellerin die entsprechenden Angebote abgegeben hat.
Der Antragsgegner verstößt bei der Wertung der Angebote gegen das Transparenzgebot nach Paragraf 97 Abs. 1 GWB, wenn er es unterlassen hat, einen Vergabevermerk zu fertigen, der den Anforderungen des Paragrafen 30 VOL/A genügt. Grundsätzlich ist das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, zu wiederholen.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 09/08 vom 21.08.2008 (nicht barrierefrei)
Paragraf 25 Nr. 3 VOL/A, Paragraf 97 Abs. 5 GWB, Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG
- Beginn der Rügefrist ab Vorliegen der vollständigen Verdingungsunterlagen
- Dokumentationsmängel hinsichtlich der Wahl des Zuschlagskriteriums
- Dokumentationsmängel hinsichtlich der Eignungsprüfung
Der Antragstellerin wurden die Verdingungsunterlagen nicht vollständig übersandt. Erst mit Erhalt eines späteren Schreibens der Vergabestelle war der Antragstellerin bekannt, dass die Leistungsbeschreibung mit der Seite 24 abschließt und damit keine weiteren Vorgaben beinhaltet. Erst ab diesen Zeitpunkt konnte die Antragstellerin die Verdingungsunterlagen in entsprechender Weise prüfen und sich insoweit ein vollständiges Bild verschaffen. Es war daher nicht verspätet, dass die Antragstellerin eine Woche später diesbezügliche Rügen zur Leistungsbeschreibung anbrachte.
Der Vergabevermerk der Vergabestelle lässt Ausführungen dazu vermissen, aus welchen Gründen diese allein auf den Preis als Zuschlagskriterium abgestellt hatte. Nach den nationalen Regelungen des Paragrafen 25 Nr. 3 VOL/A und Paragraf 97 Abs. 5 GWB ist der Zuschlag, unter Berücksichtigung aller Umstände, auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Zwar ist die Vergabekammer der Auffassung, dass diese Vorschriften im Lichte des Artikel 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG auszulegen ist. Hiernach kann die Vergabestelle nach ihrem eigenen Ermessen entweder das Kriterium wirtschaftlichstes Angebot (dies beinhaltet verschiedene mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängende Kriterien, z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- und Ausführungsfrist) oder ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises bestimmen. Weicht sie jedoch von der nationalen Forderung ab, bedarf es jedenfalls einer besonderen Begründung.
Gleichfalls hat die Vergabestelle ihre Eignungsprüfung unzureichend dokumentiert. Hierbei stand der Vergabestelle ein eigener Beurteilungsspielraum zu. Aus dem Vergabevermerk muss jedoch erkennbar sein, dass sie die von ihr selbst aufgestellten Bedingungen eingehalten hat und von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 07/08 vom 23.07.2008 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 107 Abs. 2 Satz 1 GWB, 24 Nr. 2 Abs. 1, 25 Nr. 1 Abs. 2 lit.a VOL/A
Die Rügefrist beginnt hier erst mit Zugang des Vorinformationsschreibens und nicht bereits im Stadium von internen Beschlussfassungen der Vergabestelle.
Bei Straßenreinigungsleistungen sind Unternehmen, die für die Zwischenlagerung des Kehrguts Behälter bereitstellen und dieses zur Verwertungsanlage transportieren, nicht als Nachunternehmer zu qualifizieren, wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht als gesonderte Position ausgewiesen ist. Ebenso ist unter den gleichen Voraussetzungen die Entsorgung und die Verwertung nicht als Nachunternehmerleistung anzusehen.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 06/08 vom 11.07.2008 (nicht barrierefrei)
Artikel 45 EGV, Paragrafen 99 Abs. 1, 112 Abs. 1 Satz 3 GWB, 3 Abs. 2 RettDG LSA
Die Übertragung der Durchführung der Rettungsdienste nach dem RettDG LSA stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des 4. Teils des GWB dar.
Rettungsdienstleistungen fallen unter Bereichsausnahme.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 01/08 vom 21.02.2008 (nicht barrierefrei)
Paragraf 1 VOB/A
Gewässer sind als Bauwerke anzusehen, weil es sich um eine unbewegliche, durch die Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden, hergestellte Sache handelt.
Auch sind Tätigkeiten, die keine unmittelbare Berührung zu einem Gewässer aufweisen, als Bauleistung zu qualifizieren, soweit diesen Ausführungen für die Funktionsfähigkeit des Bauwerks eine wesentliche Bedeutung zukommt.