Beschlüsse 2007
Beschluss VK 2 LVwA LSA 28/07 vom 15.01.2008 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1, 114 Abs. 2 Satz 2 GWB
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Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ein statthafter Rechtsbehelf, wenn zwischen Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer und dessen Zustellung bei der Vergabestelle der Zuschlag erteilt wurde.
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Die Rüge erfolgte nicht unverzüglich. Auch sind Unzulänglichkeiten in den Verdingungsunterlagen, die bereits bei Abfassung des Angebots bekannt waren, unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 22/07 vom 04.12.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 21 Nr. 1 Abs. 4, 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A
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Fordern die Bewerbungsbedingungen die Angabe der Preise in Euro und bei Bruchteilen in volle Cent, so sind glw. Mängel zu bejahen, wenn sämtliche Bieter ihre Preise mit drei und mehr Stellen hinter dem Komma angeben.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 21/07 vom 06.11.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 97 Abs. 1, 2, 98 Abs. 1 GWB, 18 VOF
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Zieht die Vergabestelle zur Wertung von Unterkriterien Referenzschreiben heran, so sind diese im Einzelnen zu dokumentieren.
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Defizite im Vergabevermerk sind nachträglich nicht zu beheben.
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Es müssen zumindest wesentliche Zwischenentscheidungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 17/07 vom 02.10.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 21 Nr. 1 Abs. 2, 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A
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Das Angebot ist zwingend mit den geforderten Erklärungen zu versehen (vgl. VK Regierungspräsidium Magdeburg, Beschluss vom 05.03.2003, VK 02/03 MD).
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Angebote mit gleichwertigen Mängeln sind die, die gleichermaßen zu einem Ausschlussgrund führen. Unbeachtlich sind dabei unterschiedliche Wertungsstufen.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 15/07 Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.11.2007 (nicht barrierefrei)
Paragraf 14 Abs. 1 S. 4 RVG
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Der von dem Verfahrensbevollmächtigten angesetzte Gebührensatz des 2,2- fachen weicht unwesentlich von dem von der Vergabestelle angesetzten Gebührensatz des 1,9- fachen ab.
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Fotokopien werden nur erstattet, sofern sie tatsächlich angefallen sind.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 15/07 vom 20.08.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 97 Abs. 1, 2 GWB, 4 Abs. 4, 18 VOF
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Die Bewertung der Angebote ist nicht allein in die Hände eines Dritten zu legen. Vielmehr hat die Vergabestelle sich dessen Bewertung auch nachvollziehbar mittels schriftlichem Zustimmungsvermerk zu eigen zu machen und dies zu dokumentieren.
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Auch bei einem einstufigen Verhandlungsverfahren muss aus den Einladungen eine eindeutige Angebotsaufforderung hervorgehen.
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Enthält der Vergabevermerk keine Notizen der Kommissionsmitglieder über den Inhalt und die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche als Grundlage für die Bewertung, so ist der Transparenzgrundsatz nicht gewahrt.
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Fragen zur Ortsansässigkeit der agierenden Personen sind als Ungleichbehandlung einzustufen und verstoßen gegen Paragraf 97 Abs. 2 GWB und Paragraf 4 Abs. 4 VOF.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 11/07 vom 03.07.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 100 Abs. 1, 107 ff. GWB
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Der Auftragswert erreicht nicht den Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibungspflicht.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 10/07 vom 24.07.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 97 Abs. 1, 8 Nr. 1 und Nr. 2 Abs. 1, Paragraf 18 VOF
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Zwecks Wahrung des Transparenzgebots ist bei einer Befragung durch eine Jury die Beantwortung konkret festzuhalten. Überdies ist vorab eine Bewertungsskala hinsichtlich der Punktvergabe für die Unterkriterien aufzustellen.
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Eine Aufgabenbeschreibung ist dann unvollständig, wenn die Vergabestelle grundlegende Vorgaben wie ein Raumprogramm, Angaben zum Kostenrahmen wie auch zur Baugrundbeschaffenheit und ein Nutzungskonzept nicht allen Bietern zur Kenntnis gibt.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 07/07 vom 27.06.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1, 114 Abs. 2 Satz 1 GWB
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Die Vergabekammer ist sachlich unzuständig, wenn weit vor Einreichung des Nachprüfungsantrags der Zuschlag erteilt wurde.
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Aus der Rüge muss deutlich hervorgehen, dass die Antragstellerin die unbedingte Beseitigung der Vergabeverstöße verlangt.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 06/07 vom 05.06.2007 (nicht barrierefrei)
Paragraf 25 a VOB/A
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Das Nebenangebot stellt eine bloße Mengenreduzierung und keine Alternativkonstruktion dar
Beschluss VK 2 LVwA LSA 02/07 vom 08.03.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 97 Abs. 1, 107 GWB, Paragraf 25a Nr. 3 VOB/A
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Ist die Bewertung des Angebots der Beigeladenen der Antragstellerin erst nach Akteneinsicht bekannt, so ist auch dann noch eine Rüge möglich.
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Der Vergabevermerk dokumentiert nicht, weshalb die angebotene Änderung als reine Masseeinsparung statt als Alternativkonstruktion eingestuft wurde.
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Die Vergabestelle hat die Anforderungen an das gewünschte Bauwerk unvollständig vorgegeben.
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Das Nebenangebot 2 genügt nicht den Mindestanforderungen und ist daher nicht gleichwertig.
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Die Antragstellerin kann die Wiederholung und Dokumentation der Wertung verlangen, wenn ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegt.
Beschluss VK 2 LVwA LSA 01/07 vom 27.02.2007 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, 25 Nr. 1 Abs. 1c) VOL/A
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Verhandlungen über nachträgliche Änderungen der Angebote sind unstatthaft ebenso wie Verhandlungen über ein Angebot mit von vornherein zweifelhaftem Inhalt. Bei feststehendem Sachverhalt sind Klärungen beispielsweise in technischer Hinsicht möglich.