Beschlüsse 2002
Beschluss VK 18/02 MD vom 03.02.2003 (nicht barrierefrei)
§ 107 Abs. 3 S. 1 GW
- Rügeobliegenheiten bei "de-facto-Vergaben"
- Eindeutigkeit der Rüge
- "Memorandum" oder Angabe "Non-Paper" unzureichend für die Wertung als Rüge
Beschluss VK 05/02 MD vom 06.06.2002 (nicht barrierefrei)
Vergabe des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) für das Land Sachsen-Anhalt
Der Vergabestelle wird aufgegeben, die Leistungen des SPNV in Sachsen-Anhalt im Wettbewerb und im Wege eines transparenten Vergabeverfahrens zu beschaffen. Ihr wird untersagt, die Leistungen ohne Durchführung eines solchen Verfahrens an die Beigeladene zu vergeben. Hierbei hat die Vergabestelle insbesondere die Leistung in Lose aufzuteilen. Die Vergabestelle und die Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Diese Kosten betragen Euro 25.000,--.