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Beschlüsse 2000

Beschluss VK 20/00 MD vom 28.12.2000 (nicht barrierefrei)
Vergabe von Versicherungsdienstleistungen

Der Vergabestelle wird aufgegeben, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben. Die Vergabestelle hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten des Verfahrens betragen DM 5.600,--. Die Vergabestelle hat der Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch die Antragstellerin war notwendig

Beschluss VK 20/00 MD vom 12.12.2000 (nicht barrierefrei)
Vergabe von Versicherungsdienstleistungen

Der Antrag der Vergabestelle auf Gestattung der Abforderung einer vorläufigen Deckung wird verworfen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Beschluss in der Hauptsache vorbehalten.

Beschluss VK 18/00 MD vom 14.11.2000 (nicht barrierefrei)
Entsorgungsdienstleistungen Landkreis ................., Entsorgungsgebiet Altkreis .............., sowie Behältergestellung für die Entsorgungsgebiete ................... Nord und Altkreis ................. Süd

Der Antrag der Vergabestelle auf Gestattung der Erteilung des Zuschlages wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Beschluss in der Hauptsache vorbehalten.

Beschluss VK 16/00 MD vom 09.08.2000 (nicht barrierefrei)
Entsorgungsleistungen..................................,2. Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die M .....GmbH, Antrag der Vergabestelle auf Gestattung des Zuschlages gem. § 115 Abs. 2 GWB

Der Vergabestelle wird auf deren Antrag hin gestattet, nach Ablauf von 2 Wochen seit Bekanntgabe der Entscheidung den Zuschlag auf die Lose 3 bis 7 zu erteilen, im Übrigen wird der Antrag auf Erstattung des Zuschlages zurückgewiesen, Kostenentscheidung bleibt dem Beschluss in der Hauptsache vorbehalten.

Beschluss VK 12/00 MD vom 04.08.2000 (nicht barrierefrei)
Umsetzung des Existenzgründerqualifizierungsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt (Einreichung eines Trägerprofils) in der Programmperiode 2000 - 2006

Antrag auf Nachprüfung wird als unzulässig verworfen, Kosten des Verfahrens trägt Antragstellerin, Kostenfestsetzung auf DM 2.500,--.

Beschluss VK 11/00 MD vom 04.07.2000 (nicht barrierefrei)
Entsorgungsleistungen....................................., Wertung des Nebenangebotes der Antragstellerin

Der Antrag auf Nachprüfung wird als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) zu tragen. Kostenfestsetzung auf DM 500,--.

Beschluss VK 09/00 MD vom 08.06.2000 (nicht barrierefrei)
Entsorgungsleistungen ....................................., Beschluss in der Hauptsache

Vergabestelle wird aufgegeben, das Angebot der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer hinsichtlich der Frage, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht, zu werten. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Hilfsantrag wird zurückgewiesen u. a. m. Antragstellerin und Vergabestelle tragen Verfahrenskosten zur Hälfte, Kostenfestsetzung auf Dm 8.750,--

Beschluss VK 07/00 MD vom 17.04.2000 (nicht barrierefrei)
Erd- und Oberbauarbeiten der B189n, Ortsumgehung Wolmirstedt, BA 6, Trogende BW 4 (Bau-km 8 + 200) bis BW 6 (Bau-km 10 + 300)

Der Antrag auf Nachprüfung wird zurückgewiesen, Kosten des Verfahrens trägt Antragstellerin, Kostenfestsetzung auf DM 7.900,--.

Beschluss VK 01/00 MD vom 03.02.2000 (nicht barrierefrei)
Techn. Hilfe für die Umsetzung der aus Mitteln der ESF und Sachsen-Anhalt geförderten Arbeitsmarkt- u. Bildungsmaßnahmen

Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung wird als unzulässig verworfen, Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin, Kostenhöhe DM 500,--

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