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Wissenswertes


Das Zivildienstgesetz regelt u.a. die Versorgung für ehemalige Zivildienstleistende, die eine Dienstbeschädigung erlitten haben sowie für ihre Hinterbliebenen.

Eine Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung

  • durch eine Dienstverrichtung
     
  • durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall
     
  • durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse 

Ehemalige Zivildienstleistende und Hinterbliebene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt wenden sich bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.


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