Wissenswertes
Das Zivildienstgesetz regelt u.a. die Versorgung für ehemalige Zivildienstleistende, die eine Dienstbeschädigung erlitten haben sowie für ihre Hinterbliebenen.
Eine Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung
- durch eine Dienstverrichtung
- durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall
- durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse
Ehemalige Zivildienstleistende und Hinterbliebene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt wenden sich bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
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