weitere Aufgaben
Das Referat ist zuständig für die Durchführung des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts.
Es werden Grundsatzangelegenheiten bearbeitet im Hinblick auf
- behinderte Menschen nach dem SGB IX
- Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose nach dem Landesblindengeldgesetz
Weitere Aufgaben sind
- Kurangelegenheiten, Rentenkapitalisierung/Kapitalabfindung in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts
- Widersprüche, Klagen, Berufungen und Revisionen
- Schadenersatzangelegenheiten aufgrund von gesetzlichen Forderungsübergängen im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts bzw. in Blindengeldangelegenheiten

