Die Zahl der Anträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr weiter deutlich gestiegen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 228 Anträge, ein erneuter Sprung gegenüber den Vorjahren (2024: 139 Anträge, 2023: 173 Anträge). Bereits in den ersten zwei Monaten dieses Jahres gingen 41 weitere Anträge ein.
„Mit Abfällen wird national wie international gehandelt. Jeder Transport, der Ländergrenzen überschreitet und nicht dem vereinfachten Verfahren („grüne Liste“) unterfällt, egal ob Import oder Export, unterliegt einem strengen Notifizierungsverfahren“, erklärt der für den Kreislaufwirtschaftsbereich zuständige Abteilungsleiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer. „Die Zahl der Anträge zeigt deutlich, wie dynamisch sich der Markt entwickelt.“
Mit rund 1,1 Mio. Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die in privaten Haushalten anfallen, sowie 2,15 Millionen Tonnen gefährlichen Abfällen und rund 8,3 Millionen Tonnen nicht gefährlichen Massenabfällen wird in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt gerechnet.
Erfahrungsaustausch der oberen Abfallbehörden Mitteldeutschlands im LVwA
Vor diesem Hintergrund findet derzeit die Konferenz der Abfall-Behörden aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt.
Im Mittelpunkt stehen aktuelle Vollzugsfragen, der Austausch über praktische Herausforderungen sowie die Vorbereitung auf das vollständige Inkrafttreten der neuen Verordnung (EU) 2024/1157, die ab 21. Mai 2026 verbindlich gilt.
Warum betrifft das auch Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die steigende Anzahl der Abfalltransporte und die novellierten EU‑Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf Transparenz, Kontrolle und Sicherheit in der Abfallwirtschaft – und damit letztlich auch auf Umwelt- und Verbraucherschutz.
Sachsen-Anhalt ist ein bedeutender Standort der Abfallwirtschaft. Ein Teil der Abfälle wird hier verwertet, darunter auch Stoffe aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland. Seit 2020 wurden zu notifizierten Transporten insgesamt 79 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und insgesamt 16 Strafanzeigen gestellt. Die neuen EU‑Regeln sollen sicherstellen, dass Transporte nachvollziehbarer, kontrollierbarer und umweltgerechter durchgeführt werden.
Was ändert sich durch die neue EU‑Verordnung? – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Import, Export, Transit) ist streng geregelt. Sie erfordert je nach Abfallart (grüne/gelbe Liste) entweder eine allgemeine Informationspflicht oder ein formelles Notifizierungsverfahren mit vorheriger Zustimmung. Ab Mai 2026 gelten neue Vorschriften. Ziel ist ein transparenteres, einheitliches und digitales Verfahren. Die wichtigsten Änderungen:
1. Digitalisierung und mehr Transparenz
- Notifizierungen und Unterlagen laufen künftig vollständig elektronisch.
- Ein EU‑weiter Datenknoten verbessert die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle.
2. Klarere und schnellere Entscheidungsfristen
- Behörden müssen über Notifizierungen innerhalb von 30 Tagen entscheiden.
- Untätigkeit ist künftig begründungspflichtig – das erhöht Transparenz.
3. Einheitliche Regeln für Transportwege
- Alternativrouten und Sammelnotifizierungen sind klar geregelt.
- Das gibt Unternehmen mehr Flexibilität und Behörden mehr Verlässlichkeit.
4. Strengere Vorgaben für Exporte in Drittstaaten
- Anlagen außerhalb der EU müssen künftig zertifiziert und auditiert sein.
- Bei Risiken kann die EU schnell Exportverbote verhängen.
5. Verbindliche Dokumentations- und Rücknahmevorgaben
- Klare Fristen für Rücknahmen bei nicht ordnungsgemäßer Verwertung.
- Behörden erhalten leichteren Zugriff auf Sicherheitsleistungen.
6. Risikobasierte Kontrollen
- Mitgliedstaaten müssen strukturierte Kontrollpläne erstellen.
- Mehr Datenabgleich in der EU verbessert die Risikoerkennung.
Hintergrund
Abfälle können per Straße, Schiene oder Schiff transportiert werden und überschreiten dabei regelmäßig Ländergrenzen. In Sachsen-Anhalt werden rund 380 Anlagen betrieben, die Abfälle aus dem Land selbst, aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland verwerten. Die neuen EU‑Regelungen sollen sicherstellen, dass Abfalltransporte europaweit nachvollziehbar, sicher und rechtskonform ablaufen.

