Das Planfeststellungsverfahren für den 380 kV-Ersatzneubau der Hochspannungsleitung von Perleberg nach Stendal/West (Abschnitt Sachsen-Anhalt) hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. An morgen werden zwei Tage lang über 138 Einwendungen und Stellungnahmen verhandelt.
Das Projekt umfasst eine Trassenlänge von ca. 47 km und bezieht sich auf den Ersatzbau der bestehenden Leitung unter Mitnahme der 110 kV-Bahnstromleitung von Insel nach Wittenberge auf den Masten 61 bis 58. Es betrifft im Landkreis Stendal mehrere Gemarkungen und Städte sowie die Hansestadt Seehausen (Altmark) und angrenzende Gemeinden.
Die Planfeststellung für dieses Infrastrukturvorhaben wurde am 1. November 2022 eingeleitet, und die Planunterlagen vom 2. Januar 2023 bis zum 2. Februar 2023 in den betroffenen Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt.
Im Anschluss daran hatten die Bürgerinnen und Bürger bis zum 1. März 2023 die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Insgesamt gingen 104 private Einwendungen sowie 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange beim Landesverwaltungsamt ein. Die Äußerungen spiegeln ein breites Spektrum an Anliegen und Bedenken wider, die nun mit dem Vorhabenträger unter Moderation des Landesverwaltungsamtes verhandelt werden.
Schwerpunkte der Einwendungen
Die Einwendungen beziehen sich insbesondere auf die Forderung nach alternativen Trassenverläufen, wie etwa Mastverschiebungen oder größere Abstände zur Wohnbebauung. Auch die Anpassung der technischen Ausführung, beispielsweise durch den Einsatz anderer Masttypen oder die Umstellung auf Erdkabel, wird in einigen Einwendungen thematisiert. Weitere Bedenken betreffen die Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Natur und Umwelt, wie etwa mögliche gesundheitliche Risiken durch elektrische und magnetische Felder, die zusätzliche Belastung durch die Bahnstromleitung sowie Auswirkungen auf Boden, Tiere und Landschaft.
Einige Einwender äußerten auch Bedenken bezüglich der bauzeitlichen Auswirkungen, etwa die Lärmentwicklung, Staubbelastung und die Logistik der Baustellen. Besonders betroffen von diesen Sorgen sind die Landwirtschaft und die angrenzenden Erholungsgebiete.
Ausblick
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird das Landesverwaltungsamt alle eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen prüfen und gegebenenfalls Anpassungen am Planentwurf vornehmen. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Projekts sowie über etwaige Auflagen wird voraussichtlich in den kommenden Monaten getroffen.
Weitere Informationen zum Thema Planfeststellung sind auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes – Planfeststellung
zu finden.
Das Landesverwaltungsamt hat im Jahr 2025:
- 34 Beratungen zu unterschiedlichen Verfahren durchgeführt,
- 45 Verfahren erfolgreich abgeschlossen, darunter
- 9 Straßenverfahren
- 29 Energieverfahren
- 7 Schienenverfahren,
- 34 weitere Verfahren sind aktuell in Bearbeitung.
Hintergrund
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren, das insbesondere für größere Infrastrukturprojekte wie den Neubau oder Ersatzneubau von Straßen oder Hochspannungsleitungen erforderlich ist. Es dient dazu, alle relevanten Umwelt-, Planungs- und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Projekt in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung der Planunterlagen und der Möglichkeit zur Einreichung von Einwendungen aktiv eingebunden. Dabei prüft die Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall das Landesverwaltungsamt, alle Einwendungen und Stellungnahmen und wägt die verschiedenen Interessen gegeneinander ab. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet abschließend, ob das Vorhaben durchgeführt werden kann und unter welchen Auflagen.
Welche Rolle hat die Planfeststellungsbehörde?
Die Planfeststellungsbehörde, hier das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, hat die Aufgabe, das Verfahren zu koordinieren und alle Einwendungen und Stellungnahmen zu bewerten. Sie prüft dabei nicht nur die technischen und baulichen Aspekte des Vorhabens, sondern auch die Auswirkungen auf Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und die betroffenen Anwohner. Das Ziel des Verfahrens ist es, eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen vorzunehmen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.





