Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Haushalt des Landkreises Mansfeld-Südharz für das Jahr 2026 im zweiten Anlauf genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter Auflagen und Bedingungen, nachdem der erste Haushaltsbeschluss vom 10. Dezember 2025 wegen erheblicher Verstöße gegen geltendes Haushaltsrecht beanstandet worden war. Mit der nun vorgelegten Neufassung der Haushaltssatzung und des Haushaltskonsolidierungskonzepts hat der Landkreis wesentliche Anpassungen vorgenommen.
Geänderte Beschlüsse ermöglichen Genehmigung
Mit den Beschlüssen des Kreistages vom 11. Februar 2026 wurden die ursprünglichen Regelungen aufgehoben und neu gefasst. Insbesondere wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 auf 40 Prozent festgesetzt. Damit nutzt der Landkreis in größerem Maße den gesetzlich möglichen Spielraum, um seine Einnahmesituation zu stabilisieren.
Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen teilweise genehmigt
Die Kommunalaufsicht genehmigt Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 7,8 Mio. Euro. Die genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18,28 Mio. Euro werden vollständig genehmigt. Für mit Fördermitteln geplante Maßnahmen gilt eine aufschiebende Bedingung: Kredite und Verpflichtungsermächtigungen dürfen erst in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.
Diese Bedingung dient dazu, die finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten.
Angesichts der angespannten Haushaltslage genehmigt das Landesverwaltungsamt den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 250 Mio. Euro. Der Landkreis hat nachgewiesen, dass dieser Rahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit notwendig ist.
Haushaltssperre zur Reduzierung des Defizits angeordnet
Die Verfügung sieht vor, dass mit der Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre anzuordnen ist. Diese hat sicherzustellen, dass nur sachlich und zeitlich unabweisbar notwendige Ausgaben geleistet werden, bis eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um 9,6 Mio. Euro erreicht ist. Die Haushaltssperre soll insbesondere verhindern, dass Liquiditätskredite dauerhaft zur Finanzierung des Schuldendienstes eingesetzt werden – ein Vorgehen, das gesetzlich unzulässig ist.
Das Landesverwaltungsamt erkennt die strukturelle Haushaltssituation des Landkreises an, weist jedoch erneut auf die Verantwortung des Kreises zur konsequenten Haushaltskonsolidierung hin. Ziel bleibt ein tragfähiger Haushalt, der die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellt.
Mit der jetzt möglichen Vollziehbarkeit des Haushaltes können wichtige Maßnahmen insbesondere im Rahmen des Strukturwandels weitergeführt oder begonnen werden. Die Kommunalaufsicht wird den Umsetzungsstand eng begleiten und erwartet u. a. regelmäßige Berichte zur Haushaltssperre.

