Auch im Jahr 2026 unterstützt das Landesverwaltungsamt den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale in Sachsen‑Anhalt. Für die denkmalgerechte Neufassung des Erkers sowie den Neuanstrich der Fassade des historischen Wohnhauses „Hedwigsburg“ in Annaburg OT Prettin stellt das Land eine Förderung von bis zu 27.614,95 Euro bereit. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wurde nun übermittelt.
Das Wohnhaus „Hedwigsburg“ bildet einen wichtigen Bestandteil des historischen Bauensembles Prettins. Der Gebäudename erinnert an die Kurfürstin Hedwig von Dänemark (1581–1641), die während des Dreißigjährigen Krieges bedeutende diplomatische Leistungen erbrachte und der Region verbunden war. Die ursprüngliche Hedwigsburg wurde 1617 errichtet, diente als Witwensitz und besaß repräsentative Elemente, darunter der Erker, dessen historischer Bestand im heutigen Wohnhaus weiterlebt. Das aktuell sanierte Gebäude stammt aus dem Jahr 1871 und integriert diesen erhaltenen Teil der historischen Anlage.
Prettin selbst gehört heute zur Stadt Annaburg und blickt auf eine über 1.000 Jahre alte Geschichte zurück. Im Ortsbild haben sich zahlreiche historische Bauwerke und Spuren der regionalen Herrschafts ‑ und Sozialgeschichte erhalten, die die Bedeutung solcher Kulturdenkmale zusätzlich unterstreichen.
Die geförderte Maßnahme umfasst insbesondere:
- Neuanstrich der Außenfassade
- Neufassung des historischen Erkers durch einen qualifizierten Sachkundigen
- Begleitende Untersuchungen zur Klärung korrekter Befundlagen
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 57.614,95 Euro, davon 47,93 % Landesförderung.
„Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln dazu beitragen können, die Hedwigsburg als bedeutendes Stück regionaler Geschichte zu bewahren“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Solche Gebäude sind weit mehr als Architektur – sie erzählen Lebensgeschichten, verbinden uns mit historischen Persönlichkeiten und stiften Identität. Es ist beeindruckend, wie viel Engagement die Eigentümerinnen und Eigentümer in den Erhalt dieses besonderen Ortes investieren. Dieses Engagement verdient Dank, Anerkennung und unsere volle Unterstützung.“
Das Land Sachsen‑Anhalt fördert Maßnahmen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes und der Denkmalpflegerichtlinie. Entscheidend für eine Förderung sind insbesondere die kulturhistorische Bedeutung, der Erhalt gefährdeter Bausubstanz, die nachhaltige Nutzungsmöglichkeit sowie der Modellcharakter einer Maßnahme.
Mit den gewährten Mitteln können die Arbeiten zur Sicherung und ästhetischen Wiederherstellung des Gebäudes nun weiter vorangebracht werden.

