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Landesverwaltungsamt sieht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Halle (Salle) ab - Auflagen: Haushaltssperre angeordnet, Kredite eingeschränkt, Einstellungsstopp

Nach intensiven Gesprächen mit der Stadt Halle (Saale) hat das Landesverwaltungsamt im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens entschieden, im laufenden Verfahren von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2026 abzusehen. Diese Entscheidung war nur möglich, weil die Stadt gegenüber der Kommunalaufsicht im Rahmen der Anhörung weitergehende Einspar- und Konsolidierungsabsichten erkennen lassen hat.


Wesentlich ist dabei: Die nun getroffene Entscheidung stellt keinen grundlegenden Kurswechsel in der Bewertung der Haushaltslage dar. Die Stadt Halle weist weiterhin ein strukturelles Defizit in dreistelligem Millionenbereich auf. Allein im Ergebnishaushalt 2026 verbleibt ein Fehlbetrag von rund 138 Millionen Euro. Rücklagen, mit denen dieses Defizit ausgeglichen werden könnte, stehen der Stadt nicht mehr zur Verfügung. In der mittelfristigen Ergebnisplanung summieren sich die Fehlbeträge für die Jahre 2026 bis 2029 auf mehr als 500 Millionen Euro. Diese Entwicklung gefährdet nach Einschätzung des Landesverwaltungsamtes die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Halle erheblich.

Die finanzielle Lage der Stadt ist und bleibt äußerst angespannt.

Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der getroffenen Entscheidung nicht um eine Entwarnung, sondern um ein letztes Absehen von einer Beanstandung unter sehr restriktiven Bedingungen.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes ist daher ausdrücklich an strenge Auflagen und Erwartungen geknüpft. Die Stadt wurde verpflichtet, ein deutlich nachgeschärftes Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, das verbindliche, nachvollziehbare und wirksame Maßnahmen enthält, mit denen eine schrittweise und nachhaltige Reduzierung des Defizits erreicht werden soll. Darüber hinaus wurden die Genehmigungen der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen begrenzt und eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet, um schon im laufenden Haushaltsvollzug eine spürbare Verbesserung zu erreichen.

Es gilt unmissverständlich festzuhalten: Ohne die Zusage weitergehender Konsolidierungsschritte wäre eine Genehmigung in dieser Form rechtlich nicht vertretbar
gewesen. In den kommenden Jahren wird nur dann Raum für ein Absehen von der Beanstandung künftiger Haushaltssatzungen sein, wenn die Stadt erkennbar alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung und Ausgabenbegrenzung konsequent nutzt.

Vor diesem Hintergrund kommt dem Stadtrat und der Stadtverwaltung eine besonders hohe Verantwortung zu. Die nachhaltige Stabilisierung der städtischen Finanzen erfordert schwierige Entscheidungen. Ein weiteres Aufschieben notwendiger struktureller Maßnahmen würde die bestehenden Probleme verschärfen und die Handlungsspielräume der Stadt weiter einengen.


Das Landesverwaltungsamt wird die weitere Entwicklung eng begleiten. Ziel bleibt es, die Stadt Halle (Saale) bei der Rückkehr zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zu beaufsichtigen, im Interesse der langfristigen finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kommender Generationen.

Zentrale Auflagen und Einschränkungen im Überblick
 

Strukturelles Defizit
• Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2026: ca. 138,2 Mio. Euro
• Kumuliertes Defizit 2026–2029: ca. 509 Mio. Euro
 

Auflagen zur Haushaltskonsolidierung
• Pflicht zur Beschlussfassung eines neuen, erweiterten Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis spätestens 30.11.2026
   o mit verbindlichen und wirksamen Maßnahmen
   o Ziel: schrittweise Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt
• Verpflichtung zur gutachterlichen Analyse der drastischen Kostensteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung
   o unter Hinzuziehung externen Sachverstandes
   o Vorlage bis spätestens 30.09.2026


Kreditrechtliche Einschränkungen
• Genehmigung von Investitionskrediten in Höhe von rund 76,6 Mio. Euro (beantragt: 77,5 Mio. Euro)
• Genehmigung von Verpflichtungsermächtigungen nur in Höhe von 183 Mio. Euro (beantragt: 200 Mio. Euro)

Haushaltswirtschaftliche Sperre
• Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre durch den Oberbürgermeister bis eine Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit um mindestens 20 Mio. Euro erreicht ist
• Wiederbesetzungssperre für freie oder freiwerdende Stellen bis Jahresende 2026
   o Ausnahmen nur bei zwingender Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung
• Berichtspflicht zur Wirkung der Haushaltssperre (erstmals zum 30.06.2026)