Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Stendal für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt – jedoch unter Auflagen zur Sicherung der finanziellen Stabilität.
Trotz eines deutlichen Haushaltsdefizits von rund 15,3 Millionen Euro und einer fortbestehenden Überschuldung sieht die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung ab, um die Handlungs- und Zahlungsfähigkeit des Landkreises zu gewährleisten.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,15 Millionen Euro sowie der Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 100 Millionen Euro werden genehmigt.
Gleichzeitig wurde angeordnet, dass der Landrat mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 KomHVO LSA zu verfügen hat. Auszahlungen dürfen nur erfolgen, wenn der Landkreis hierzu rechtlich verpflichtet ist oder wenn sie zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Ziel ist eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um mindestens 3,67 Millionen Euro.
„Die Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage zu verhindern und die gesetzmäßige Haushaltswirtschaft sicherzustellen“, betont Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.
Die Haushaltssatzung des Landkreises Stendal ist die erste, die das Landesverwaltungsamt für das kommende Haushaltsjahr genehmigt.





