Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Jerichower Land für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt. Jedoch ist die Genehmigung mit Auflagen verbunden, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität notwendig sind.
Der Ergebnishaushalt des Landkreises weist für das Haushaltsjahr 2026 einen Fehlbetrag von rund 17,3 Millionen Euro aus. Da hierfür keine ausreichenden Ergebnisrücklagen mehr zur Verfügung stehen, kann ein Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden. Auch in der mittelfristigen Ergebnis‑ und Finanzplanung bis 2029 sind weiterhin erhebliche Defizite vorgesehen.
Haushaltssperre zur Begrenzung laufender Ausgaben angeordnet
Mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung ist durch den Landrat eine haushaltswirtschaftliche Sperre anzuordnen. Diese stellt sicher, dass Auszahlungen nur dann erfolgen dürfen, wenn
der Landkreis hierzu rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder wenn diese Auszahlungen für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Die Haushaltssperre bleibt so lange bestehen, bis sich das Finanzplanergebnis um mindestens zwei Millionen Euro verbessert hat.
Hintergrund ist das erhebliche Defizit im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit. Der Landkreis kann seine laufenden Auszahlungen nicht vollständig aus eigenen Einzahlungen decken und ist auf Liquiditätskredite angewiesen. Die angeordnete Sperre soll verhindern, dass diese Kredite weiterhin dauerhaft eingesetzt werden, insbesondere zur Finanzierung des Schuldendienstes.
Kreditaufnahmen für Investitionen nur teilweise genehmigt
Die in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde nur teilweise genehmigt. Statt der beantragten rund 780.000 Euro dürfen Kredite lediglich bis zu einer Höhe von rund 680.000 Euro aufgenommen werden. Für Maßnahmen, deren sachliche oder zeitliche Unabweisbarkeit nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, wurde die Genehmigung versagt.
Verpflichtungsermächtigungen begrenzt
Auch die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre wurden nur eingeschränkt genehmigt. Von dem genehmigungspflichtigen Anteil in Höhe von rund 15,35 Millionen Euro wurden lediglich rund 14,75 Millionen Euro freigegeben.
Das Landesverwaltungsamt berücksichtigt ausdrücklich, dass der Landkreis ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen und erste Maßnahmen zur Stabilisierung seiner Finanzen ergriffen hat. Diese Anstrengungen waren ausschlaggebend dafür, von einer Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung abzusehen.
Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye: „Der Landkreis Jerichower Land steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept Verantwortung übernommen wird. Mit der Entscheidung verbinden wir klare haushaltsrechtliche Vorgaben, die notwendig sind, um die Ausgaben zu begrenzen, die Liquidität zu sichern und Schritt für Schritt wieder zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zu gelangen.“
Das Landesverwaltungsamt erwartet, dass der Landkreis die angeordnete Haushaltssperre konsequent umsetzt und seine Konsolidierungsmaßnahmen fortführt. Zur Überwachung der Entwicklung ist dem Landesverwaltungsamt bis zum 30. November 2026 ein Bericht über den Stand der Haushaltssperre vorzulegen.

