Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Harz abschließend für das Haushaltsjahr 2026 geprüft und genehmigt. Von einer Beanstandung wurde abgesehen. Zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft wurden jedoch kommunalaufsichtliche Maßnahmen verfügt.
Die Ergebnisplanung des Landkreises Harz weist für das Haushaltsjahr 2026 ein Defizit in Höhe von rund 20,65 Millionen Euro auf. Dadurch wird das Ziel des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs verfehlt. Infolgedessen ist der Landkreis verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung verdeutlicht anhaltend strukturelle Probleme. Über mehrere Jahre werden negative Ergebnisse prognostiziert.
Kreditaufnahmen genehmigt – unter Bedingungen
Dem Landkreis stehen keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung. Fällige Auszahlungen können nur durch die fortgesetzte Aufnahme genehmigungspflichtiger Liquiditätskredite gedeckt werden. Der Höchstbetrag dieser Kredite wurde auf 160 Millionen Euro festgesetzt.
Haushaltssperre zur Stabilisierung der laufenden Finanzlage
Vor diesem Hintergrund wurde angeordnet, dass der Landrat mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre umzusetzen hat. Ziel dieser Maßnahme ist es, bereits im laufenden Haushaltsvollzug eine spürbare Verbesserung der Finanzlage in Höhe von mindestens 6,8 Millionen Euro zu erzielen.
Zugleich soll die Haushaltssperre eine rechtswidrige Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zur Deckung des Schuldendienstes, verhindern. Sie führt zu einer verstärkten internen Ausgabenkontrolle und verpflichtet den Landkreis, insbesondere freiwillige und nicht zwingend notwendige Auszahlungen kritisch zu überprüfen.
Kreisumlage angehoben
Das Landesverwaltungsamt hat zudem die Erhöhung der Kreisumlage genehmigt. Der Hebesatz steigt von 38,9 Prozent im Haushaltsjahr 2025 auf 40,5 Prozent im Jahr 2026. Dabei hat der Landkreis die finanziellen Belange der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen eines Abwägungsprozesses berücksichtigt.
Konsolidierung bleibt zentrale Herausforderung
Neben der Haushaltssatzung wurde ein Haushaltskonsolidierungskonzept für den Zeitraum 2026 bis 2034 vorgelegt. Dieses enthält Maßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs, zum Abbau bestehender Fehlbeträge sowie zur Vermeidung neuer Defizite. Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, wie die Reduzierung von Stellen und die Konzentration von Verwaltungsstandorten, zeigen erste nennenswerte Effekte.
Das Landesverwaltungsamt würdigt die bisherigen Konsolidierungsfortschritte des Landkreises. Ziel bleibt es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Verwaltung wiederherzustellen und mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Es wird erwartet, dass die angeordnete Haushaltssperre konsequent umgesetzt und die Konsolidierungsmaßnahmen fortgeführt werden. Zur weiteren Entwicklung ist dem Landesverwaltungsamt bis zum 31. August 2026 ein Bericht über den Stand der Haushaltssperre vorzulegen.

