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Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Auflagen

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt. Jedoch ist die Genehmigung mit Auflagen verbunden, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität notwendig sind.

Trotz eines Haushaltsdefizits von rund 14,5 Millionen Euro, das unter Verwendung von Rücklagen ausgeglichen werden kann, sieht die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung ab, um die Handlungs- und Zahlungsfähigkeit des Landkreises zu gewährleisten.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro, der Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 92,5 Millionen Euro sowie die Erhöhung der Kreisumlage auf 42 Prozent werden genehmigt.

Gleichzeitig wurde angeordnet, dass der Landrat mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen hat. Auszahlungen dürfen nur erfolgen, wenn der Landkreis hierzu rechtlich verpflichtet ist oder wenn sie zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Ziel ist eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um mindestens 3 Millionen Euro.

„Die Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage zu verhindern und die gesetzmäßige Haushaltswirtschaft sicherzustellen“, betont Yana Mark, Vizepräsidentin des Landesverwaltungsamtes.