Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat die Haushaltssatzung des Burgenlandkreises für das Jahr 2026 geprüft. Von einer Beanstandung des Beschlusses wurde abgesehen. Zur Sicherung einer geordneten Haushaltswirtschaft wurden weitere kommunalaufsichtliche Maßnahmen verfügt.
Der Ergebnishaushalt des Burgenlandkreises weist für das Haushaltsjahr 2026 ein Defizit von etwa 23,6 Millionen Euro auf. Ein vollständiger Haushaltsausgleich kann damit nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, dargestellt werden.
Auch in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zeigen sich weiterhin strukturelle Probleme. Die Finanzplanung weist über mehrere Jahre negative Salden aus, sodass die Zahlungsfähigkeit des Landkreises dauerhaft nur durch den Einsatz von Liquiditätskrediten gesichert werden kann.
Haushaltssperre zur Verbesserung der laufenden Finanzlage
Vor diesem Hintergrund wurde angeordnet, dass durch den Landrat mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre umzusetzen ist. Ziel der Haushaltssperre ist es, bereits im laufenden Haushaltsvollzug eine spürbare Verbesserung, um mindestens 3,6 Mio. Euro zu erreichen.
Die Haushaltssperre verpflichtet den Landkreis, Ausgaben streng zu priorisieren und insbesondere freiwillige Leistungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Sie dient zugleich dazu, die Liquidität zu stabilisieren und eine zusätzliche dauerhafte Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zu verhindern.
Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt – unter Bedingungen
Die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 10,6 Millionen Euro wurde genehmigt.
Auch die Verpflichtungsermächtigungen wurden in dem genehmigungspflichtigen Umfang von rund 22,2 Millionen Euro bestätigt.
Die Genehmigungen stehen jedoch unter Bedingungen: Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für geförderte Maßnahmen dürfen erst dann in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Fördermittelbescheide vorliegen. Damit soll die finanzielle Belastung des Landkreises begrenzt werden.
Erhöhung der Kreisumlage genehmigt
Das Landesverwaltungsamt hat zudem die differenzierte Erhöhung der Hebesätze der Kreisumlage genehmigt. Der Burgenlandkreis hat dabei die finanziellen Interessen der kreisangehörigen Gemeinden berücksichtigt und einen entsprechenden Abwägungsprozess vorgenommen.
Konsolidierung bleibt zentrale Aufgabe
Das Landesverwaltungsamt würdigt, dass der Burgenlandkreis ein fortgeschriebenes Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen hat. Ziel muss es sein, die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises wiederherzustellen und den Haushaltsausgleich mittelfristig zu erreichen.
Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamt:
„Der Burgenlandkreis steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Mit den getroffenen Entscheidungen schaffen wir einen verlässlichen Rahmen, um die Haushaltsentwicklung zu stabilisieren und die Handlungsfähigkeit des Landkreises zu sichern.“

