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Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 der Stadt Dessau-Roßlau unter Auflagen

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung der Stadt Dessau-Roßlau für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt. Jedoch ist die Genehmigung mit Auflagen verbunden, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität notwendig sind.


So ordnet die Kommunalaufsicht an, dass der Oberbürgermeister mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügt. Diese hat sicherzustellen, dass Auszahlungen ausschließlich geleistet werden, soweit die Stadt hierzu rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder diese zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Ziel ist eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um mindestens 3,2 Millionen Euro.


Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen hatte die Stadt Kreditaufnahmen vorgesehen. Das Landesverwaltungsamt genehmigt diese jedoch nur bis zu einer Höhe von rund 42 Mio. Darüberhinausgehende Kreditaufnahmen in Höhe von 6,7 Mio. Euro werden nicht genehmigt. Zudem werden von den in der Haushaltssatzung festgelegten Verpflichtungsermächtigungen von 29,5 Mio. Euro nur rund 23 Mio. Euro genehmigt.


„Die angeordneten Maßnahmen sind erforderlich, um eine Verschlechterung der Haushaltslage zu verhindern und die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Dessau-Roßlau zu sichern“, betont Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.