Das Landesverwaltungsamt hat den Haushalt des Landkreises Börde für das Jahr 2026 genehmigt. Nach Prüfung des Beschlusses über die Haushaltssatzung und das Haushaltskonsolidierungskonzept wurden folgende Festlegungen getroffen:
- Kreditermächtigungen für Investitionen genehmigt
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 10 Mio. Euro wurde genehmigt. - Verpflichtungsermächtigungen bestätigt
Der festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 beläuft sich auf rund 41 Mio. Euro. Davon bedürfen 16,4 Mio. Euro einer Genehmigung, die in voller Höhe erteilt wurde. - Genehmigungen unter aufschiebender Bedingung
Ein Teil der Genehmigungen zu Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen stehen unter der Voraussetzung, dass entsprechende Fördermittelbescheide vorliegen. Kredite dürfen somit erst aufgenommen bzw. Verpflichtungen für Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erst eingegangen werden, wenn die jeweiligen Fördermittel verbindlich bewilligt wurden. - Genehmigung der Erhöhung der Kreisumlage
Die in der Haushaltssatzung vorgesehene Erhöhung der Hebesätze auf 40,45 Prozent für die Kreisumlage wurde ebenfalls genehmigt.
Mit diesen Entscheidungen ist die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen des Landkreises Börde im Haushaltsjahr 2026 gesichert. Die Beschlüsse stärken die Investitionsfähigkeit des Landkreises und ermöglichen zugleich eine klare finanzielle Planungssicherheit.





