Das Landesverwaltungsamt hat die durch den Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2026 geprüft und mit Auflagen genehmigt.
Zum einen ist die Landeshauptstadt Magdeburg verpflichtet, bis spätestens 30. November 2026 ihr Haushaltskonsolidierungskonzept zu überarbeiten.
Auch bei den Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen gibt es Einschränkungen. So wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nur bis zu einer Höhe von rund 99 Mio. Euro genehmigt, während die darüberhinausgehenden Kreditermächtigungen in Höhe von rund 5 Mio. Euro versagt werden.
Bei den Verpflichtungsermächtigungen erfolgt eine teilweise Genehmigung. Hier werden statt der beantragten rund 185 Mio. Euro nur rund 178 Mio. Euro genehmigt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 260 Mio. Euro wird in vollem Umfang genehmigt.
Zudem wird angeordnet, dass die Oberbürgermeisterin mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine Haushaltssperre verhängt. Diese hat sicherzustellen, dass das Minus der Stadt um 11 Mio. Euro reduziert wird.
Mit diesen Entscheidungen verbindet das Landesverwaltungsamt das Ziel, sowohl die finanzielle Stabilität der Landeshauptstadt Magdeburg zu sichern als auch die Grundlage für eine nachhaltige Konsolidierung der kommunalen Finanzen zu schaffen.





