Menu
menu

Genehmigung erteilt - Anlage zur Herstellung von Sirup in Barby soll modernisiert werden

Das Landesverwaltungsamt hat heute die Genehmigung für die Modernisierung einer Anlage in Barby erteilt. Damit kann die beabsichtigte Umrüstung der Anlage zur Sirup-Herstellung starten. Laut Unternehmen beträgt die Investitionssumme rund 6 Mio. Euro.

Beim zuständigen Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt war vor vier Wochen ein diesbezüglicher Antrag der Cargill Deutschland GmbH eingegangen.

Am Standort betreibt die Cargill Deutschland GmbH eine nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Sirup. Als Ausgangsstoff dient Weizen, der in der betriebseigenen Mühle vermahlen und in mehreren Verarbeitungsschritten zu Stärke und Stärkesirup verarbeitet wird.

Im Rahmen dieses Produktionsprozesses fällt als Nebenprodukt Weizenmaische an. Diese wird in einer Ethanolanlage, die als Nebenanlage der Sirup-Herstellung betrieben wird, fermentiert, um Alkohol (Ethanol) zu gewinnen. Die Maische verlässt den Produktionsprozess mit einer Temperatur von etwa 85 Grad Celsius und muss für die weitere Fermentation auf rund 32 Grad Celsius abgekühlt werden. Die dabei entstehende Wärme wird bislang über das Kühlwassersystem als Abwärme an die Umwelt abgeführt.

Ziel der angezeigten Änderungen

Die angezeigten Änderungsmaßnahmen betreffen im Wesentlichen die Ethanolanlage, daneben auch Bereiche der Wasseraufbereitung sowie der Nassverarbeitung. Ziel des Vorhabens ist es, die bislang ungenutzte Abwärme aus dem Kühlprozess zu erfassen und über einen zusätzlichen Warmwasserkreislauf im Werk weiter zu nutzen. Die gewonnene Wärme soll innerhalb des Standortes anderen Verbrauchsstellen (Wärmesenken) zur Verfügung gestellt werden.

An diesen Wärmesenken wird derzeit Wasser durch Heißdampf erwärmt, der mithilfe einer Gasturbine und eines Dampfkessels erzeugt wird. Durch die Nutzung der Abwärme kann der Wärmebedarf reduziert werden. In der Folge sollen die Leistung der Gasturbine und des Dampfkessels verringert werden. Dies führt zu einer Einsparung von Erdgas und damit zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Standorts.

Technische Umsetzung

Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Installation einer Warmwasserringleitung vorgesehen. Diese umfasst unter anderem eine Pumpe, Filter sowie einen Druckausgleichsbehälter. Über die Ringleitung erfolgt sowohl die Aufnahme der Abwärme aus den relevanten Prozessen als auch deren Verteilung an die vorgesehenen Wärmesenken innerhalb des Werks.

Hierfür werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Wärmetauschern weitere Wärmetauscher installiert. Die neue Pumpe wird innerhalb des Gebäudekomplexes der Ethanolerzeugung errichtet. Die beabsichtigte Investition des Unternehmens beträgt über 6 Mio. Euro.

Im Verfahren wurde die angezeigte Änderung fachlich geprüft. Dabei wurde bewertet, ob sie die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt und wie sie sich auf Emissionen sowie den Betrieb der Anlage auswirkt.

 

Hintergrund: Bundesimmissionsschutzgesetz und Zuständigkeit

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen, von denen Emissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und zugleich Vorsorge gegen deren Entstehen zu treffen.

Als Obere Immissionsschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt für die Genehmigung und die Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen zuständig. Dazu gehört auch die Prüfung von Änderungsanzeigen, um sicherzustellen, dass geplante Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine zusätzlichen oder unzulässigen Umweltauswirkungen verursachen.