Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat als zuständige Rehabilitierungsbehörde im Jahr 2025 erstmals Entschädigungszahlungen an Betroffene von Zwangsaussiedlungen zu DDR-Zeiten ausgezahlt. Insgesamt wurden 150.000 Euro an 20 Betroffene ausgegeben.
Grundlage der Entschädigungszahlungen sind Änderungen im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), die zum 01. Juli 2025 in Kraft getreten sind. Als zuständige Rehabilitierungsbehörde entscheidet das Landesverwaltungsamt über Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung und setzt die neuen gesetzlichen Regelungen um.
Durch die Gesetzesänderung erhalten nun erstmals auch Personen, die in der früheren DDR zwangsweise aus dem Grenzgebiet ausgesiedelt wurden, eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro. Grundlage dieser Maßnahmen waren:
- die Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie vom 26. Mai 1952
- die Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961
Diese Formen der Zwangsaussiedlung wurden durch den Gesetzgeber als „mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar“ eingestuft (§ 1 Abs. 3 VwRehaG).
Bis zur Gesetzesänderung waren Einmalzahlungen ausschließlich für Betroffene sogenannter Zersetzungsmaßnahmen vorgesehen, die häufig vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR durchgeführt wurden. Diese Personengruppe erhält weiterhin eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.
Im Jahr 2025 wurden für beide Anspruchsgruppen nach § 1a Abs. 2 VwRehaG insgesamt 151.500 Euro an Berechtigte ausgezahlt. Bereits jetzt liegen dem Referat weitere Anträge vor, die kontinuierlich bearbeitet werden.
Auch für das Jahr 2026 rechnet das Landesverwaltungsamt mit einer fortlaufenden Antragstellung durch Betroffene von SED-Unrecht sowie mit weiteren Auszahlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.





