Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum 380‑kV‑Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung zwischen Perleberg und Stendal/West ist abgeschlossen. Damit endet das Anhörungsverfahren für dieses große Infrastrukturvorhaben.
Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung wurden sämtliche rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich erörtert und mit dem Vorhabenträger, der 50Hertz Transmission GmbH, diskutiert. Insgesamt waren 138 Einwendungen und Stellungnahmen Gegenstand der Erörterung.
Nächste Schritte des Verfahrens
Nach Abschluss der Anhörung ist nun die 50Hertz Transmission GmbH am Zug:
Das Unternehmen hat die Planunterlagen entsprechend dem bisherigen Verfahrensverlauf sowie der im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise zu überarbeiten und zu vervollständigen. Ziel bleibt es, bei fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, den Planfeststellungsbeschluss bis Mitte 2026 zu erlassen.
Reaktion auf öffentliche Kritik – LVwA stellt klar: Erörterungen sind kein „Scheindialog“, alle Einwender waren eingeladen
In Teilen der öffentlichen Berichterstattung wurde der Eindruck erweckt, Erörterungen seien lediglich „Termine zum Schein“ oder Ausdruck „von Scheindemokratie“. Einige Formulierungen suggerierten, der Erörterungstermin sei verzichtbar oder stelle Betroffene gar „auf die Anklagebank“.
Das Landesverwaltungsamt weist diese Darstellungen entschieden zurück.
Planfeststellungsverfahren, insbesondere Erörterungstermine, sind gesetzlich vorgeschriebene, verbindliche Beteiligungsformate. Sie dienen dazu, Bedenken, Hinweise und Kritik zu sammeln, abzuwägen und gegebenenfalls in die Planung einzuarbeiten.
Gerade dieses Verfahren zeigt:
- Betroffene konnten sich bereits ab sehr frühem Stadium einbringen.
- Für das Projekt wurden bereits mehrere Änderungen vorgenommen, um Einwendungen und Stellungnahmen Rechnung zu tragen.
- Nicht jede Forderung kann berücksichtigt werden, es gelten gesetzliche Maßstäbe, die eine sachliche Abwägung verlangen.
Demokratische Beteiligung bedeutet nicht, dass jede Einwendung zum Erfolg führt. Aber sie gewährleistet, dass jede Einwendung geprüft und in die Entscheidung einbezogen wird. Das unterscheidet rechtsstaatliche Verfahren von autoritären Entscheidungsprozessen.
Zudem wurde kolportiert, dass Einwender am zweiten Tag des EÖT keinen Zugang bekommen haben sollen. Das ist schlichtweg falsch. In der Bekanntmachung waren die privaten Einwender dazu ebenfalls eingeladen und hatten uneingeschränkt Zugang.
Hintergrund
Warum Erörterungstermine unverzichtbar sind
Um die Bedeutung des Erörterungstermins und des gesamten Beteiligungsverfahrens verständlich zu machen, hilft ein konkretes Beispiel aus der Praxis:
Angenommen, ein Vorhabenträger plant eine neue Hochspannungsleitung, die ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet quert. Dieses Gebiet wird jedoch auch von anderen Akteuren (Anwohner, TÖB, Landwirte) für unterschiedliche Zwecke genutzt:
- Die örtlichen Stadtwerke betreiben dort unterirdische Leitungen oder planen eine Erweiterung ihrer Infrastruktur.
- Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass im betroffenen Abschnitt geschützte Tierarten vorkommen, die bei einem Bauverfahren berücksichtigt oder umgesiedelt werden müssten.
- Eine Gemeinde plant in unmittelbarer Nähe eine neue Wohnsiedlung, deren Entwicklung mit der geplanten Trasse kollidieren könnte.
- Landwirte befürchten Einschränkungen der Bewirtschaftung oder Behinderungen während der Bauphase.
- Bürgerinnen und Bürger äußern Bedenken zu Sichtbeeinträchtigungen, elektromagnetischen Feldern oder Eingriffen in das Landschaftsbild.
Ohne die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auslegung und die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) würden diese Konfliktpunkte möglicherweise zu spät oder sogar erst beim Baubeginn sichtbar werden.
Was geschieht im Erörterungstermin?
Im Erörterungstermin kommen all diese Akteure mit der Behörde und dem Vorhabenträger an einem Tisch zusammen. Das Ziel ist:
- Konflikte offenzulegen,
- Alternativen und technische Lösungen zu prüfen,
- Kompromisse auszuloten,
- und festzustellen, welche Bedenken rechtlich relevant sind.
Beispielhafte Lösungsfindung:
- Die Stadtwerke legen dar, dass ihre Leitungen nicht betroffen sind, da sie ausreichend tief liegen.
- Der Naturschutz schlägt vor, bestimmte Rast- oder Brutplätze räumlich zu verlagern – der Vorhabenträger sagt zu, die Kosten zu übernehmen.
- Anwohner erhalten Zusagen zu Lärmschutzmaßnahmen während der Bauphase und besseren Informationswegen.
- Die geplante Wohnsiedlung wird so angepasst, dass gesetzliche Mindestabstände eingehalten werden.
- Ein Maststandort wird leicht verschoben, um landwirtschaftliche Bewirtschaftungswege weiterhin nutzbar zu halten.
Was bedeutet das?
All diese Punkte wären nie so klar geworden, wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen wäre. Der Erörterungstermin ist also nicht „eine Farce“, sondern der Moment, in dem die relevanten Informationen zusammengeführt, „sichtbar gemacht“ und bewertet werden.
Diese Phase ist deshalb für ein rechtsstaatliches Planfeststellungsverfahren unverzichtbar.
Warum trotz Erörterung nicht immer alles berücksichtigt werden kann:
Nicht jeder Wunsch kann berücksichtigt werden - das ist richtig.
Das liegt daran, dass:
- bestimmte gesetzliche Vorgaben verbindlich sind, auf die sich der Antragsteller berufen kann oder an diese halten muss (z. B. Abstände, Sicherheitsanforderungen),
- einzelne Interessen nicht über den öffentlichen Belang gestellt werden können,
- Zielkonflikte bestehen, die abgewogen werden müssen,
- manche Einwendungen fachlich oder rechtlich nicht durchgreifen.
Aber:
Alle Einwendungen werden geprüft - keine wird ignoriert.
Die Entscheidung der Behörde muss diese Abwägung später schriftlich begründen. Damit wird nachvollziehbar, warum etwas berücksichtigt wurde oder eben warum nicht.
Fazit
Mit Abschluss des Erörterungstermins ist ein zentraler Verfahrensschritt erreicht.
Das Landesverwaltungsamt wird die weiteren Unterlagen nach Eingang sorgfältig prüfen und das Verfahren transparent, gesetzeskonform und mit der gebotenen Neutralität fortführen.
Planfeststellungsverfahren sind komplex, aber sie sichern die demokratische Beteiligung, gewährleisten Abwägung unterschiedlicher Interessen und schaffen die Grundlage für rechtssichere Entscheidungen in großen Infrastrukturprojekten.





