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Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung des Schlosses Henriette in Gerbstedt

Auch im Jahr 2025 konnten Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. So wird aktuell auch das Schloss Henriette in Heimsdorf (Gerbstedt) unterstützt. Für die Ergänzung und den Wiedereinbau von Deckenfüllungen und Stuckkonsolen, die Restaurierung des Eierstabs im östlichen Tellersaal sowie die Fenstersanierung stellt das Land 85.000 Euro bereit.

Das klassizistische Schloss wurde zwischen 1801 und 1805 von Landrat Wilhelm von Kerssenbrock erbaut und trägt den Namen dessen Frau Henriette. Später (1910) wurde es durch den Architekten Paul Schultze-Naumburg erweitert. Die zweigeschossige Anlage mit Mittelrisalit und historischem Park gilt als bedeutendes Kulturdenkmal des Mansfelder Landes.

Nach der Nutzung als Pflegeheim bis 1994 verfiel das Gebäude und wurde zum „Lost Place“. Seit 2022 engagiert sich der Verein „Schloss Henriette-Helmsdorf e. V.“ für die Rettung und Restaurierung. Ziel ist die Wiederherstellung der historischen Substanz und die Entwicklung des Schlosses zu einem kulturellen Zentrum.

Aktuell laufen Maßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz, zur Restaurierung von Stuckelementen und Fenstern sowie zur Rekultivierung des Parks. Das Schloss ist regelmäßig am Tag des offenen Denkmals und bei Führungen zugänglich.

„Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen des Vereins unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

  • das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
  • die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
  • durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
  • das Projekt hat Modellcharakter.

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

 

Hintergrund:

2,4 Mio. gingen 2024 im Rahmen der Denkmalpflegeförderung in den Landkreis Mansfeld-Südharz. Beispielsweise wurde die Sanierung der Fassade des Langhauses und Chores der St. Johanniskirche in Allstedt mit 223.000 Euro unterstützt. Auch das Schloss Mansfeld mit der Instandsetzung von Flaggen - und Wendelturm (145.000 Euro) und das Schloss Henriette konnten 2024 gefördert werden.