Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat der Linde Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG einen Genehmigungsbescheid erteilt. Gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Wasserstoff‑Verdichters am Standort Chemiepark Leuna.
Der neue Verdichter wird östlich des bestehenden Steamreformers II errichtet und in einem separaten Maschinenhaus betrieben. Er ermöglicht es, Wasserstoff mit einem Volumenstrom von bis zu rund 16.000 Normkubikmetern pro Stunde von bislang 24 bar(a) auf künftig 67 bar(a) zu verdichten und über das Leitungsnetz der InfraLeuna bereitzustellen. Mit der neuen Technik investiert das Unternehmen mehrere Millionen, um die Versorgungssicherheit seiner Kunden weiterhin langfristig zu stärken.
Keine nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt
Die Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Immissionsschutzbehörde ergab, dass durch die Errichtung und den Betrieb des Verdichters keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Insbesondere kommt es weder zu einer Änderung der genehmigten Produktionskapazität noch zu neuen Emissionen in den Bereichen Luftschadstoffe, Lärm oder Licht. Ein schalltechnisches Gutachten bestätigt, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
Der Verdichter wird sicherheitstechnisch in das bestehende Anlagenkonzept integriert, unter anderem mit Raumluftüberwachung, Anbindung an bestehende Kühlsysteme sowie einer Notableitung zur Fackel.
Stärkung der Wasserstoffversorgung am Standort Leuna
Am Standort Leuna erzeugen die Steamreformer I und II zusammen bereits bis zu 75.000 Kubikmeter Wasserstoff pro Stunde. Dieser wird derzeit verflüssigt, in Trailern abgefüllt und in das Leitungsnetz der InfraLeuna eingespeist. Mit dem neuen Verdichter kann der Wasserstoff künftig direkt mit höherem Druck in das Versorgungsnetz eingespeist werden.
Darüber hinaus ist der Verdichter Teil der technischen Vorbereitung für eine mögliche Errichtung des Steamreformers III, dessen Umsetzung perspektivisch geplant ist.
Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes:
„Der Bescheid zeigt, dass der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur mit hohen Umwelt‑ und Sicherheitsstandards vereinbar ist. Mit dem neuen Verdichter wird die Versorgungssicherheit am Standort Leuna weiter gestärkt und zugleich die Grundlage für künftige Wasserstoffprojekte geschaffen.“
Hintergrund: Bundes-Immissionsschutzgesetz und Zuständigkeit
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen, von denen Emissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und zugleich Vorsorge gegen deren Entstehen zu treffen.
Als Obere Immissionsschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt für die Genehmigung und die Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen zuständig. Dazu gehört auch die Prüfung von Änderungsanzeigen, um sicherzustellen, dass geplante Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine zusätzlichen oder unzulässigen Umweltauswirkungen verursachen.

