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467 Entschädigungsanträge nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – Landesverwaltungsamt unterstützt Betroffene weiterhin umfassend

Auch mehr als ein Jahr nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt betreut das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weiterhin eine große Zahl an Geschädigten sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Das Fallmanagement bleibt dabei zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Sozialen Entschädigungsrechts und begleitet Betroffene langfristig bei der Bewältigung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen.

Aktuelle Zahlen zu Anträgen und Leistungen (Stand: März 2026)

Die bislang geleistete Unterstützung zeigt das anhaltend hohe Bedürfnis nach fachkundiger Hilfe:

  • 467 Anträge im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts wurden bis heute gestellt.
  • 463 Betroffene befinden sich aktuell in Betreuung durch das Fallmanagement.

 

Erbrachte Leistungen:

  • 172 psychotherapeutische Sofort- und Akutinterventionen in Traumaambulanzen
  • 267 geprüfte Teilhabe-Anträge (z. B. berufliche oder soziale Reintegration).
  • 781 Leistungen der Krankenbehandlung (u. a. Diagnostik, medizinische Versorgung, Reha)
  • 19 besondere Hilfen im Einzelfall
  • 5 Übernahmen von Bestattungskosten
  • 6 Leistungen für Hinterbliebene im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung

 

Entschädigungszahlungen:

  • 64 vorläufig anerkannte Entschädigungsfälle mit einem GdS 30 (monatlich 434 Euro)
  • 1 Fall mit GdS 50 (monatlich 868 Euro)
  • weitere 62 Anerkennungen auf Entschädigung sind auf dem Weg zu den Betroffenen
  • 18 endgültige Entscheidungen bei vorübergehenden Gesundheitsstörungen ohne GdS-Feststellung

Unterstützung weiterhin möglich – Terminportal aktiviert

Viele Betroffene benötigen weiterhin Hilfen, oft sogar erst lange nach den unmittelbaren Ereignissen. Dafür steht das LVwA dauerhaft bereit.

Zur vereinfachten Kontaktaufnahme können Betroffene über das landeseigene Terminportal unkompliziert ein Beratungsgespräch vereinbaren:

https://lsaurl.de/Fallmanager

 

O‑Ton Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes:

„Unser Ziel ist es, den Betroffenen auch weiterhin so unbürokratisch und verlässlich wie möglich zur Seite zu stehen. Die gesundheitlichen und seelischen Folgen eines solchen Anschlags zeigen sich bei vielen Menschen erst mit zeitlichem Abstand. Deshalb bleibt unser Fallmanagement ein dauerhaftes Angebot und mit dem Terminportal erleichtern wir Betroffenen den ersten Schritt zu der Unterstützung, die sie benötigen.“

 

Hintergrund

Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) stellt umfassende Leistungen für Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige bereit. Dazu zählen unter anderem:

  • Krankenbehandlung und Psychotherapie
  • Traumaambulanzen für schnelle psychische Intervention
  • Teilhabeleistungen (beruflich & sozial)
  • Wirtschaftliche Hilfen und Entschädigungszahlungen
  • Leistungen für Hinterbliebene
  • Übernahme von Überführungs- und Bestattungskosten

Weitere Informationen zu den Leistungen des Landesverwaltungsamtes sind abrufbar unter:
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

 

Psychosoziale Beratung und Spendenkonto:

Nach dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 sind in erheblichem Umfang als erste Hilfe Leistungen aus Spenden erbracht worden. Unterstützung kann auch weiterhin erbracht werden:

Spenden für die Opfer des Anschlags von Magdeburg bitte unter folgender
Bankverbindung:
DRK Sachsen-Anhalt
Sozialbank
IBAN: DE10 3702 0500 0003 5195 00
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Opferhilfe Magdeburg