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Innerstaatliches Nachweisverfahren

Mit diesem Nachweisverfahren erfolgt die elektronische Prüfung und Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Anlagen in Sachsen-Anhalt. Dieses Nachweisverfahren ist in der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt. Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, müssen sich die nachweispflichtigen Unternehmen (Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer) bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder-Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über www.zks-abfall.de.

 

Vorabkontrolle/ Verbleibskontrolle

Vor Beginn einer Entsorgung wird im Rahmen der Vorabkontrolle mit Hilfe von Entsorgungsnachweisen (EN) die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges geprüft.

Die Kontrolle des tatsächlichen Verbleibs der Abfälle erfolgt mittels des Begleitscheinverfahrens (§§ 10 bis 13 NachwV).

Weiterhin werden Bescheide zur Freistellung von der Nachweispflicht (einschl. Freistellungsnummern für Abfallentsorgungsanlagen) und zur Freistellung der Führung bestimmter Dokumente erstellt.