Erlaubnisverfahren nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Zulassung zum vorzeitigen Beginn des Vorhabens nach § 17 WHG
Südzucker AG
Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Zeitz in die Weiße Elster nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für das Vorhaben nach § 17 WHG.
Hier gelangen Sie zu den Antragsunterlagen.
Öffentliche Bekanntmachung des Referates Abwasser zum Erlaubnisverfahren „Änderung der Einleitung von Abwasser aus der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Zeitz in die Weiße Elster“
Gemäß § 4 Absatz 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) i. V. m. § 10 Absatz 3 und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. §§ 9 und 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
Die Südzucker AG, Werk Zeitz, Albrechtstraße 54 in 06712 Zeitz, beantragte mit Schreiben vom 19. Februar 2026 für das Vorhaben „Änderung der Einleitung von Abwasser aus der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Zeitz in die Weiße Elster“ beim Landesverwaltungsamt die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns für das Vorhaben nach § 17 WHG.
Beim Betrieb der Zuckerfabrik Zeitz fällt behandlungsbedürftiges und nicht behandlungsbedürftiges Abwasser an. Behandlungsbedürftiges Abwasser nach Anhang 3 und 31 der Abwasserverordnung (AbwV) inklusive betriebsbedingtem verunreinigtem Niederschlagswasser wird über die Abwasserbehandlungsanlage der Zuckerfabrik behandelt, die Endbehandlung erfolgt über den nachgeschalteten Oxidationsteich. Derzeit werden dem Oxidationsteich auch nichtbehandlungsbedürftige Abwässer nach Anhang 31 AbwV aus den Energiezentralen zugeführt. Die Einleitung von Abwasser aus dem Oxidationsteich erfolgt mit wasserrechtlicher Erlaubnis vom 14.09.1993, in der 2. Fassung des Bescheides des Regierungspräsidiums Halle vom 25.09.2003 (Az. 44/321/1629/93-082039/0762/93), zuletzt geändert durch Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 26.02.2026 (Az. 405.6.1-62631-84-03-26) in die Weiße Elster.
Auf Grund der Novellierung des Anhang 3 der AbwV und der damit verbundenen Anforderung an Teilstromtrennungen, ist seitens der Südzucker AG die Abbindung der nicht behandlungsbedürftigen Abwässer vom Oxidationsteich geplant. Daraus ergeben sich i.V.m. dem Bau der Energiezentrale 5 (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom 29.11.2024, Az. 402.3.3-44008/24/01) und der Optimierung bestehender Energiezentralen Änderungen an Einleitmengen und Parametervorgaben bei der Einleitung der behandelten und nicht behandlungsbedürftigen Abwässer in die Weiße Elster. Die Änderungen haben lt. Antrag keinen Einfluss auf die bestehende örtliche Lage und Baulichkeit der Einleitstelle in die Weiße Elster.
Da die beantragte Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb der Energiezentrale 5 (Verfahren nach § 16 Absatz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung) integriert werden konnte, sind hierfür die Regelungen der IZÜV anzuwenden.
Der Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis und die dazugehörigen Unterlagen können
in der Zeit vom
24. März 2026 bis zum 24. April 2026
unter folgendem Link eingesehen werden:
Hier gelangen Sie zu den Antragsunterlagen. (17 MB)
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen eines Beteiligten ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus liegen der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis und die dazugehörigen Unterlagen zeitgleich beim Landesverwaltungsamt aus und können zu den angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden:
Auslegungsort:
Landesverwaltungsamt, Referat Abwasser, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale), Raum 063/A
Dienstzeiten: Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr,
Montag – Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr.
Es wird gebeten, die beabsichtigte Einsichtnahme zuvor telefonisch unter 0345 514-2147 zu vereinbaren.
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich in der Zeit vom
24. März 2026 bis einschließlich 26. Mai 2026
an die Genehmigungsbehörde (hier: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Abwasser, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)) oder elektronisch an das Postfach Industrieabwasser(at)lvwa.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus den Einwendungen soll erkennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind.
Sofern rechtzeitig erhobene Einwendungen vorliegen, können diese erörtert werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Durchführung des Erörterungstermins. Die Durchführung des Erörterungstermins liegt im Ermessen der Genehmigungsbehörde (Ermessensentscheidung) und wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Der Erörterungstermin kann auch in Form von Onlinekonsultationen oder durch Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
Sollte der Erörterungstermin stattfinden, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Abwasser

