Ausstellen von Ersatzurkunden/Ersatzzeugnissen
Im Ausnahmefall kann die Ausstellung einer Ersatzurkunde/eines Ersatzzeugnisses von Ihnen beantragt werden.
Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag Ersatzurkunde/Ersatzzeugnis
- Führungszeugnis der Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG, nicht älter als drei Monate (nur bei Ersatzurkunde) Geschäftsnummer: Referat 507.3; Verwendungszweck: Ersatzurkunde jeweilige Berufsbezeichnung
- ggf. beglaubigter Nachweis über die Namensänderung
- Kopie der Urkunde/des Zeugnisses, sofern vorhanden.
Die Gebühren für die Erteilung der Ersatzurkunde betragen derzeit 35,00 EUR / für die Erteilung des Ersatzzeugnisses derzeit 4,60 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Zustellung erhoben.