Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Eine andere Ausbildung kann oft im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung angerechnet werden.
Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- formloser Antrag auf Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- Bescheinigung über abgeleistete Ausbildungszeiten inkl. dem Nachweis von Fehlzeiten (aufgeschlüsselt in Theorie und Praxis).
Die Gebühren der Anrechnung betragen derzeit 40,00 EUR.