Förderung von Interventionsstellen „Häusliche Gewalt“
Das Land Sachsen- Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Interventionsstellen.
Aufgabe dieser Einrichtungen ist es, weiblichen und männlichen Opfern häuslicher Gewalt ab 18 Jahren Beratung, Begleitung und Unterstützung nach dem Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 zu gewähren und Präventionsarbeit, Prophylaxe und Krisenintervention im Beratungsprozess zu leisten.