Formulare

Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2010 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ihren Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (in der Regel das Sozial- oder das Jugendamt) ein.
Alle aktuellen, landeseinheitlichen Formulare zum Bezug des Elterngeldes finden Sie hier:
Einkommenserklärung vor der Geburt
Bescheinigung Zuschuss Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmer*innen
Bescheinigung Zuschuss Mutterschaftsgeld für Beamt*innen und Soldat*innen
Einkommenserklärung nach Geburt
Verdienstbescheinigung bei Teilerwerbstätigkeit während Elterngeldbezug
Hinweis: Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.