Formulare

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Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ihren Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ein.
Anlage Arbeitgeberbescheinigung
Anlage Einkünfte neben Elterngeld
Hinweis: Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.