Förderung professioneller Theater in freier Trägerschaft
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Theatern in freier Trägerschaft" und der 1. Änderung vom 13.04.2021 Zuwendungen für professionelle Theater in freier Trägerschaft.
Fördermodule
Fristen und Verfahren
Anträge für Einstiegs- und Projektförderung sind bis zum 1.10. des Vorjahres einzureichen;
Anträge für Basisförderung können bis zum 15.05. des Vorjahres gestellt werden.
Der Antrag ist wie folgt zu stellen:
1. in dgitaler Form (siehe Antragsformular / Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Die vom Bundesverband für Freie Darstellende Künste (->Link BFDK) gegebenen Empfehlungen zur Honoraruntergrenze sind zu berücksichtigen. Amateurtheater sind von einer Förderung ausgeschlossen. Vor der Bewilligung darf nicht mit dem Projekt begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme gilt z.B. bereits der Abschluss eines vorhabenbezogenen Vertrages. Eine konzeptionelle Beratung ist durch das Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt e.V. möglich. Weitere Informationen können Sie den FAQ (->Link FAQ) entnehmen.