Anzeige von Tierversuchsvorhaben bzw. von Organ-/Gewebs-entnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken
Entgegennahme von Anzeigen zu Versuchsvorhaben, Eingriffen oder Behandlungen an Tieren für:
- § 8a Abs. 1 Nr. 1 TierSchG; gesetzlich vorgeschrieben
- § 8a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG; diagnostische Maßnahmen /Chargenprüfungen etc.
- § 8a Abs. 3 TierSchG Versuche an Zehnfußkrebsen
- § 8a Abs. 1 Nr. 3a TierSchG; Eingriffe und Behandlungen zur Gewinnung/Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- § 8a Abs. 1 Nr. 3b TierSchG; Organ-/Gewebsentnahme zu diagnostischen Zwecken
- § 8a Abs. 1 Nr. 4 TierSchG; Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort und Weiterbildung
sowie
- § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG Organ-/Gewebsentnahme zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken
Einzureichende Unterlagen
Die Anzeige eines Versuchsvorhabens nach § 8a Abs. 1 TierSchG hat schriftlich zu erfolgen. Es sind alle nach § 36 Abs. TierSchVersV geforderten Angaben zu machen. Dieses Formular kann dafür verwendet werden
Kontakt
Tel.: +49 345 514-2682
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail