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Anzeige von Tierversuchsvorhaben bzw. von Organ-/Gewebs-entnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken

Entgegennahme von Anzeigen zu Versuchsvorhaben, Eingriffen oder Behandlungen an Tieren für:

  • § 8a Abs. 1 Nr. 1 TierSchG; gesetzlich vorgeschrieben
  • § 8a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG; diagnostische Maßnahmen /Chargenprüfungen etc.
  • § 8a Abs. 3 TierSchG Versuche an Zehnfußkrebsen
  • § 8a Abs. 1 Nr. 3a TierSchG; Eingriffe und Behandlungen zur Gewinnung/Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
  • § 8a Abs. 1 Nr. 3b TierSchG; Organ-/Gewebsentnahme zu diagnostischen Zwecken
  • § 8a Abs. 1 Nr. 4 TierSchG; Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort und Weiterbildung

    sowie
  • § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG Organ-/Gewebsentnahme zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken

Einzureichende Unterlagen

Die Anzeige eines Versuchsvorhabens nach § 8a Abs. 1 TierSchG hat schriftlich zu erfolgen. Es sind alle nach § 36 Abs. TierSchVersV geforderten Angaben zu machen. Dieses Formular kann dafür verwendet werden

 

Kontakt

Tel.: +49 345 514-2682
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail

Rechtsgrundlagen

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Halle (Saale): +49 345 514-0

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