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Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Ein-richtungen und Diensten

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die der Integration von Migrantinnen und Migranten, der Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen sowie der interkulturellen Öffnung der Aufnahmegesellschaft dienen.

Insbesondere Maßnahmen zur Information, Beratung und Unterstützung von Zuwanderern, zur Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation und Integration von Zuwanderern, zur Förderung der interkulturellen Begegnung und Verständigung, zur interkulturellen Bildung und Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und Diensten sowie zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus können gefördert werden.

Die Projekte müssen einen ressortübergreifenden Charakter besitzen, landesweit ausgerichtet sein oder Modellcharakter auf lokaler Ebene haben.

Kompetenzmerkmale wie interkulturelle Kompetenz, Sprach-Kompetenz oder die Bereitschaft zur Vernetzung werden bei der Förderentscheidung berücksichtigt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen, insbesondere Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände der Migrationsarbeit sowie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Besonders förderungswürdig sind Kooperationsprojekte mit oder zwischen Migrantenorganisationen.

Finanzierung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Einzureichende Unterlagen

  • Zuwendungsantrag mit Angaben entsprechend der Richtlinie.

Antragsformulare werden Ihnen auf Anfrage durch das Referat zur Verfügung gestellt. Ein Download der Antragsformulare ist ebenfalls möglich.

Ansprechpartner
 


Anschrift
 

  • Landesverwaltungsamt  - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle/Saale
  • Besucheranschrift


Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau

 

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)