Bodenreformurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Ansprechpartner
für vom Gesetz von 1992 Betroffene
Wer auf der Grundlage des Gesetzes von 1992 sein ererbtes Bodenreformland an das Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich abgeben musste, sollte sich an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) wenden. Inwieweit sich der Betroffene bei der Geltendmachung seiner Rechte zusätzlich an weitere Stellen (Gerichte) und möglicherweise unter Einhaltung einer Frist wenden muss, muss er angesichts der noch unsicheren Rechtlage nach dem Urteil selbst prüfen - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von rechtlichem Rat.

