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Bodenreformurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Ansprechpartner

für vom Gesetz von 1992 Betroffene

Wer auf der Grundlage des Gesetzes von 1992 sein ererbtes Bodenreformland an das Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich abgeben musste, sollte sich an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) wenden. Inwieweit sich der Betroffene bei der Geltendmachung seiner Rechte zusätzlich an weitere Stellen (Gerichte) und möglicherweise unter Einhaltung einer Frist wenden muss, muss er angesichts der noch unsicheren Rechtlage nach dem Urteil selbst prüfen - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von rechtlichem Rat.

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten


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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

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Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

oder über das:

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt