Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte, die die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene verbessern.
Vorrangig wird die Schaffung von Koordinierungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert, denen die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet ist.
Soweit Landkreise oder kreisfreie Städte bereits über eine nicht vom Land geförderte Koordinierungsstelle verfügen, können nachrangig auch ergänzende Maßnahmen, die der Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit dienen, gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Landkreise und kreisfreie Städte im Land Sachsen-Anhalt, die Koordinierungsstellen schaffen wollen oder bereits geschaffen haben.
Finanzierung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Einzureichende Unterlagen
- Zuwendungsantrag mit Angaben entsprechend der Richtlinie.
Antragsformulare werden Ihnen auf Anfrage durch das Referat zur Verfügung gestellt. Ein Download der Antragsformulare ist ebenfalls möglich.
Ansprechpartner
- Herr Gödde - Telefon: +49 340 6506-314 / Telefax: +49 340 6506-338 / E-Mail
- Frau Zengler - Telefon: +49 340 6506-341 / Telefax: +49 340 6506-338 / E-Mail
Anschrift
- Landesverwaltungsamt - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle/Saale
Besucheranschrift
- Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau