Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die zur Verbesserung der Integration von Zuwanderern in die Aufnahmegesellschaft beitragen.
Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte sind Spätaussiedler und deren Familienangehörige sowie Ausländer und andere Menschen mit Migrationshintergrund, die ein dauerhaftes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht besitzen.
Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Projekten:
Durch die Projektarbeit soll insbesondere der Kontaktaufbau zwischen Einheimischen und Zuwanderern, die Heranführung an örtliche Einrichtungen und Angebote, die Stabilisierung der Persönlichkeit, die Aktivierung und Verfestigung der Selbsthilfekräfte der Zuwanderer sowie die interkulturelle Öffnung und Stärkung der interkulturellen Kompetenz gefördert werden.
Hierbei sollte es sich bevorzugt um gemeinwesenorientierte oder von einem kommunalen Netzwerk für Integration initiierte Projekte handeln.
Maßnahmen, die der Vorbereitung auf die Anforderungen der Arbeitswelt oder der Stärkung der sprachlichen Kompetenz dienen, sind nur dann zuwendungsfähig, wenn diese nicht anderweitig zum Beispiel durch die Arbeitsverwaltung oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden können.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich der schulischen, beruflichen oder sprachlichen Bildung bzw. Ausbildung dienen oder der kulturellen Breitenarbeit zuzurechnen sind.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen (zum Beispiel Organisationen, Verbände und Körperschaften) mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Unter bestimmten ergänzenden Voraussetzungen können auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen eine Zuwendung erhalten.
Finanzierung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Einzureichende Unterlagen
- Zuwendungsantrag mit Angaben entsprechend der Richtlinie
Antragsformulare werden Ihnen auf Anfrage durch das Referat zur Verfügung gestellt. Ein Download der Antragsformulare ist ebenfalls möglich.
Ansprechpartner
- Herr Gödde - Telefon: +49 340 6506-314 / Telefax: +49 340 6506-338 / E-Mail
- Frau Zengler - Telefon: +49 340 6506-341 / Telefax: +49 340 6506-338 / E-Mail
Anschrift
- Landesverwaltungsamt - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle/Saale
Besucheranschrift
- Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau
Download
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Integrationsrichtlinie) RdErl.des MI vom 1.8.2014 - 34.4-H-48002/4
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
- Finanzierungsplan des Projektes
- Angaben zum Personal
- Handreichung zur Integrationsrichtlinie