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Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX)

Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarf auf dem Arbeitsmarkt. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

 

Zuständigkeiten im Regelfall:

  • individuelle betriebliche Qualifizierung: Agenturen für Arbeit
  • Berufsbegleitung: Integrationsämter

 

Wichtig!

Unterstützte Beschäftigung ist nachrangig zu Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.

 

Siehe Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) - Stand 27.12.2010

 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)