Integrationsamt
Umstrukturierung in das neue Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Im Zuge einer organisatorischen Umstrukturierung ist das Integrationsamt zum 1. April 2026 aus dem Landesverwaltungsamt in das neu geschaffene Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit übergegangen.
Da sich die Internetseite des neuen Landesamtes derzeit noch im Aufbau befindet, stehen Ihnen alle Informationen, Formulare, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Serviceangebote wie gewohnt auf den bisherigen Seiten des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass es während der Übergangsphase vereinzelt zu Verzögerungen oder Änderungen kommen kann. Im neuen Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit wird intensiv daran gearbeitet, alle Informationen so schnell wie möglich und vollständig bereitzustellen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.
Kontaktformular
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen? Nutzen Sie unser Kontaktformular - wir helfen Ihnen gern weiter.
Download-Verzeichnis
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Anträge zum Herunterladen.
Aufgaben/Zuständigkeit des Integrationsamtes
Das Integrationsamt ist für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig. Die Aufgaben umfassen nach § 185 SGB IX:
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber,
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit,
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.
Auf den folgenden Seiten sollen Ihnen die Leistungen des Integrationsamtes näher gebracht werden. Die Leistungen - persönlicher und materieller Art - sind individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes und auf die besonderen Bedarfe behinderter Menschen abgestellte, Ergänzungen zu den Leistungen der Rehabilitationsträger.
Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger, arbeitet aber eng mit diesen zusammen. In Sachsen-Anhalt ist das Integrationsamt staatlich organisiert.
Schulungen
Das Schulungsprogramm 2026 finden Sie hier.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das folgende Formular.
(HINWEIS: Der Absendebutton funktioniert nur im Adobe Acrobat Reader. Sollte sich die PDF im Browser öffnen, so muss das Anmeldeformular gegebenenfalls zwischengespeichert werden und anschließend mit Adobe Acrobat Reader geöffnet werden.)
Wir möchten Sie bitten, von einer telefonischen Kontaktaufnahme abzusehen. Nutzen Sie stattdessen für Rückfragen unsere E-Mail Adresse: InA-Schulungen(at)lvwa.sachsen-anhalt.de.
Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen
Das „Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen" unterstützt Arbeitgeber bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Behinderungen. Es verbessert die beruflichen Einstiegschancen junger Menschen mit Behinderung, insbesondere für Absolvent*innen aus Förderschulen.
Bei Schaffung neuer Ausbildungsplätze, die ausschließlich mit schwerbehinderten oder gleichgestellten jungen Menschen besetzt werden, können Arbeitgeber eine Förderung von bis zu 12.000 Euro erhalten.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt, Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Knipl: Tel.: 0345/514 1878 E-Mail.
Das Formular finden Sie hier.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX)
Das Teilhabestärkungsgesetz sieht ab 1. Januar 2022 als neue Aufgabe der Integrationsämter die Einrichtung von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ vor. Die Einheitlichen Ansprechstellen werden in Sachsen-Anhalt zunächst bei den Integrationsfachdiensten etabliert. Sie sollen künftig in einer Lotsenfunktion proaktiv tätig werden und die Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

