Menu
menu

Beschlüsse der 1. Vergabekammer 2021

1 VK LSA 10/21

vom 04.10.2021

§§ 16d EU; 17 EU Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 3 VOB/A; §§ 97 Abs. 2, 6; 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, § 2 Abs. 5 VOB/B

rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens im Ergebnis unbestimmter Terminverschiebung im Bauablauf bei nicht vorhersehbarer Kostenentwicklung und fehlender Vereinbarung einer Preisgleitklausel

1 VK LSA 19-20/21

vom 02.03.2022

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB; § 13 RettDG LSA; Art. 19 Abs. 4 GG

  • Privilegierung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
  • fehlerhafte Annahme einer Verpflichtung zur Ausschreibung von Maßnahmen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports

Der Vergaberechtsweg ist nicht eröffnet, wenn man sich zu Recht auf die Privilegierung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB beruft. Die Regelung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB steht in ihrer Gesamtheit, nicht im Widerspruch zu bindendem europäischem Recht.

Dem in § 107 Abs. 1 Nr. 4, letzter Halbsatz GWB verwendetem Begriff der Hilfsorganisation ist die Gemeinnützigkeit und damit auch die fehlende Gewinnerzielungsabsicht gewissermaßen grundsätzlich immanent.

Dem Rechtstaatsprinzip des Art. 19 Abs. 4 GG kann nicht ausschließlich durch die Gewährung von Primärrechtsschutz entsprochen werden. Ebenso wenig erwächst daraus ein Anspruch auf die Eröffnung eines bestimmten Rechtsweges.