Beschlüsse 2017
Beschluss 1 VK LSA 02/17 vom 09.05.2017 (nicht barrierefrei)
§ 16 EU Nr. 2 VOB/A i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A, § 97 Abs. 6 GWB
- Verstoß gegen drittschützendes materielles Vergaberecht
- Änderungen an den Vergabeunterlagen
Ein fairer, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb verlangt vergleichbare Angebote, so dass Änderungen der Vorgaben der Vergabeunterlagen verboten sind. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Eine solche Änderung liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Verdingungsunterlagen abweicht, also dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.
Beschluss 1 VK LSA 17/17 vom 20.10.2017 (nicht barrierefrei)
§ 97 Abs. 6 GWB, § 122 Abs. 4 GWB
- angemessenes Verhältnis zwischen den Eignungsanforderungen und der ausgeschriebenen Leistung
- es ist zulässig, die Eignungsfestlegungen zu ändern, um die Möglichkeit eines breiteren Wett- bewerbs zu gewährleisten
- ein Mehr an Wettbewerb kann nicht diskriminierend wirken
- aufgrund des Transparenzgebotes sind alle Klarstellungen und Änderungen im Vergabeverfahren allen Bietern zugänglich zu machen
Dem öffentlichen Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben zu bestimmen.
Beschluss 1 VK LSA 27/17 vom 13.12.2017 (nicht barrierefrei)
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
- Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Unzulässige de facto-Vergabe im Hinblick auf das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
- Dringlichkeit der Vergabe einer Aufgabe der Daseinsvorsorge darf nicht schuldhaft dem Auftraggeber zuzurechnen sein
- anhängiges Nachprüfungsverfahren bzw. dessen Beschlussumsetzung rechtfertigt keine de-facto-Vergabe
- Offensichtlich fehlerhafte Auftragswertschätzung des Auftraggebers darf durch die Vergabekammer korrigiert werden
Beschluss 1 VK LSA 33/17 vom 27.04.2018 (nicht barrierefrei)
§ 97 Abs. 6 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB
- Übereinstimmungen und Abhängigkeiten zwischen den Urkalkulationen und den Angeboten der Antragstellerin sowie der Beigeladenen,
- Ausschluss rechtmäßig bei Übertragung fahrlässig irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.
Dies ist hier durch die konkrete Ausgestaltung der Angebote samt Urkalkulation und die antragstellerseitig vorgetragenen Umstände ihres Zustandekommens gegeben.
Beschluss 1 VK LSA 44/17 vom 29.06.2018 (nicht barrierefrei)
§ 108 Abs. 6 GWB, § 3 Abs. 2 S. 2 GKG – LSA
- Die Voraussetzungen einer vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit liegen mit der Neufassung der Zweckvereinbarung vor, da ein kooperatives Konzept vorliegt und die Zusammenarbeit auf die Wahrnehmung einer allen Kooperationspartnern gleichermaßen obliegenden Aufgabe gegeben ist.
- Die öffentlichen Auftraggeber sind frei in ihrer Entscheidung, ihre öffentlichen Dienstleistungen im Wege einer Zusammenarbeit gemeinschaftlich zu erbringen.
Beschluss 1 VK LSA 45-48/17 vom 02.02.2018 (nicht barrierefrei)
§ 169 Abs. 2 GWB
- Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wird durch die Kammer bejaht
- Abfallentsorgung gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben der Daseinsvorsorge
- den Ausschluss des Antragstellers hält die Vergabekammer nach summarischer Prüfung für rechtsfehlerfrei vorgenommen
- wettbewerbsfeindliches Verhalten gemäß § 124 GWB im Vorverfahren ist der Antragstellerin zuzurechnen
- wirkt für Interimsvergabe mit nahezu identischen Leistungsgegenstand fort