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Beschlüsse 2015

Beschluss 1 VK LSA 03/15   vom 20.04.2015 (nicht barrierefrei)
§ 17 EG Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A, § 12 EG Abs. 7 VOB/A, § 97 Abs. 7 GWB,

  • Verstoß gegen drittschützende Bieterrechte
  • ungerechtfertigte Aufhebung
  • kalkulationsrelevante Auskünfte sind allen Bietern in gleicher Weise zu erteilen
  • wettbewerbswidriges Informationsdefizit

Die Regelung des § 17 EG VOB/A ist entgegen dem ersten Anschein keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann. Eine Aufhebung kann demnach nach § 17 EG VOB/A nur unter der Prämisse gerechtfertigt sein, dass den Auftraggeber keine tatbestandliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Aufhebungsgründe trifft.

Beschluss 1 VK LSA 07/15   vom 12.05.2015 (nicht barrierefrei)
§ 16 Abs. 6 VOL/A, § 107 GWB 

Entscheidend für die Frage der Zuständigkeit ist die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers. Dabei ist unerheblich, dass die Benennung der optionalen Verlängerung des Leistungszeitraums um ein weiteres Jahr auf einem redaktionellen Versehen beruhe, da sich diese Option durchgängig durch alle Vergabeunterlagen zieht. 

Die Nichteinhaltung der geforderten tarifrechtlichen Vergütung muss folgerichtig einen Angebotsausschluss nach sich ziehen. 

Das Vorbringen vermeintlicher Vergabeverstöße erst im Nachprüfungsantrag führen zur Präklusion, wenn sie nicht innerhalb der Frist des § 107 GWB gerügt wurden. 

Beschluss 1 VK LSA 08/15 vom 15.07.2015 (nicht barrierefrei)
§ 97 Abs. 7 GWB, § 19 EG Abs. 3a) VOL/A 

  • kein Rügeerfordernis für Erkenntnisse aus der Akteneinsicht im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens
  • Angebotsausschluss ist zwingend, wenn trotz zulässiger Nachforderung bis zu einem festgelegten Termin der Nachweis bezüglich des Bauplanungsrechts nicht vorlag 
  • ungenügende Dokumentation hinsichtlich nachgereichter Unterlagen  
  • Abrücken von festen Vorgaben ist im Sinne eines gleichen und geordneten Wettbewerbes nicht rechtmäßig 
  • fehlerhafte Eignungsprüfung, wenn erhebliche Differenzen zwischen geforderten Umsatzangaben und vorzulegenden Gewinn- und Verlustrechnungen auftraggeberseitig nicht aufgeklärt wurden 
  • Eignungsleihe 

Beschluss 1 VK LSA 10/15 vom 06.11.2015 (nicht barrierefrei)
§ 106a Abs. 3 Satz 2 GWB, § 120 Abs. 2 GWB, § 73 GWB, § 35 ZPO

  • Zuständigkeit der Vergabekammer
  • kein Verstoß gegen drittschützendes materielles Vergaberecht
  • kein Anspruch seitens der Antragstellerin darauf, dass die Auftraggeberin ihre Leistungsfähigkeit herstellt, indem sie die Leistungsbestimmung an ihren Möglichkeiten ausrichtet

Eine Bestimmung der zuständigen Vergabekammer ist durch die Auftraggeberseite nur dann gegeben, wenn es sich in Anwendung des § 106a Abs. 3 Satz 2 GWB um eine länderübergreifende Beschaffung handelt. Die im Streit stehende Beschaffung betrifft aber ausschließlich Sachsen-Anhalt. Der Gesetzgeber hat zur Regelung derartiger Zuständigkeitskonflikte zwischen den Vergabekammern des Landes und des Bundes in § 120 Abs. 2 GWB auf eine entsprechende Anwendung des § 73 GWB – und infolgedessen auch des § 35 ZPO verwiesen.

Mit dem Wegfall der Regelung zum ungewöhnlichen Wagnis in der VOL/A 2009, sind die Kalkulationsrisiken grundsätzlich vom Bieter zu tragen. Diese können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden.

Beschluss 1 VK LSA 11/15 F vom 01.07.2016 (nicht barrierefrei)
§ 7 EG Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 VOB/A

  • die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, sodass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen
  • Alternativpositionen (Bedarfspositionen) dürfen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung auf  genommen werden, da sie einer fundierten Angebotskalkulation widersprechen.
  • keine Festlegung in den Vergabeunterlagen hinsichtlich der Wertung ausgeschriebener Zulagepositionen verstößt gegen das Transparenzgebot 

Beschluss 1 VK LSA 12/15 vom 06.10.2015 (nicht barrierefrei)
§§ 97 Abs. 7 GWB i.V.m. § 2 Abs. 1, 6 VOL/A, § 16 Abs. 3 f, 6 VOL/A, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB, § 115 Abs. 2 GWB 

  • Rügepräklusion
  • kein zuschlagsfähiges Angebot – Anweisung zur Aufhebung
  • Eignung
  • unauskömmliche Kalkulation
  • Verstoß gegen Geheimwettbewerb 

Die Sozialkostenzuschläge sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bezogen auf den Bruttolohn (Fertigungslohn sowie Soziallohn) anzusetzen. Die Nichteinhaltung der geforderten tarifrechtlichen Vergütung muss folgerichtig einen Angebotsausschluss nach sich ziehen. 

Fordert der Auftraggeber als Mindestbedingung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen einschließlich Qualifikation anzugeben sind, muss der Bieter zumindest den Zugriff auf diese Personen haben.

Beschluss 1 VK LSA 23/15 F vom 16.03.2017 (nicht barrierefrei) 
§§ 97 Abs. 7 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOB/A, § 14 EG VOB/A, § 6 EG Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
 

  • Feststellungsinteresse
  • Eingangsvermerke nicht ordnungsgemäß aufgebracht
  • Dokumentationsmängel lösen für sich genommen keine Ansprüche aus
  • Verstoß gegen Transparenzgebot
  • Verfahrensfehler liegt vor, wenn Erklärungen nicht eindeutig gefordert wurden, nur Beifügen der Formblätter ist unzureichend

§ 6 EG Abs. 3 Nr. 5 VOB/A normiert für das offene Verfahren klar und unmissverständlich, dass in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Nachweise zu bezeichnen sind, deren Vorlage mit dem Angebot verlangt wird oder deren spätere Anforderung vorbehalten bleibt. 

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